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2019 gekaufte Waren in 2020 verkauft (für Angabe EÜR)

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    2019 gekaufte Waren in 2020 verkauft (für Angabe EÜR)

    Hallo.
    Ich bin gerade dabei das Formular EÜR auszufüllen.
    Ich habe einige Waren in 2019 eingekauft, jedoch erst 2020 verkaufen können.
    Kann ich irgendwo die Differenz eintragen, damit der tatsächliche Gewinn so stimmt wie es realistisch wäre?

    Beispiel Situation:

    2019 eingekaufte Ware im Wert von 1000 Euro
    2020 eingekaufte Ware im Wert von 500 Euro

    Die Waren würden von mir 2020 für 1800 Euro verkauft.

    EÜR 2020
    Einnahme 1800 Euro
    Ausgabe 500 Euro

    Ist der tatsächliche Gewinn für 2020 dann also entweder 1300 oder 300 Euro?

    #2
    Natürlich 1.300. Das Steuerjahr geht von 1. Januar bis 31. Dezember.

    Kommentar


      #3
      vielen Dank!

      Kommentar


        #4
        Hallo, noch eine Frage.
        Ich habe die Ware am 27.12 eingekauft, bezahlt mit Kreditkarte .Die werde erst in Januar 2021 aus Bankkonto abgebucht.
        Steht aber die Kreditkarte Kontoauszug 27.12 als gebuchte Datum.
        Muss ich diese Kauf doch als 2021 rechnen? Die sind 2020 verkauft und bereits das Geld von Kunde in 2020 bekommen.

        Kommentar


          #5
          Zitat von elde Beitrag anzeigen
          Ich habe einige Waren in 2019 eingekauft ... bezahlt mit Kreditkarte .Die werde erst in Januar 2021 aus Bankkonto abgebucht
          Das ist aber ein ausgiebiger Kredit auf die Kreditkarte!

          Bei der Einkommensteuer gelten Zufluss- und Abflussprinzip. Ausschlaggebend also in diesem Fall, wann Du bezahlt hast.

          Kommentar


            #6
            Hier mal ein Artikel zum Thema Zahlungszeitpunkt bei Kreditkartenzahlungen:

            https://www.iww.de/astw/rechtsprechu...abe-vor-f70318
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Vielen Dank ihr beide!

              https://www.iww.de/astw/rechtsprechu...abe-vor-f70318

              Seite nicht gefunden

              Leider gibt es die von Ihnen gesuchte Seite nicht - oder nicht mehr.


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                #8
                Hallo,

                doch, soeben angeklickt

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

                Kommentar


                  #9
                  Bei mir dauerte es aktuell auch ein paar Sekunden, bis die Seite angezeigt wurde, aber prinzipiell funktioniert der Link
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Jetzt hat es bei mir auch geklappt !
                    Herzlichen Dank für alles.
                    Ihr seid ganz toll!

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                      #11
                      Wie kann ich korregierte EÜR schicken?

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                        #12
                        Wie kann ich korregierte EÜR schicken?
                        Eine neue EÜR starten, die übermittelten Daten in das neue Formular übernehmen, die fehlerhaften Werte korrigieren und die EÜR anschließend neu übermitteln
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Alles Klar! Danke!

                          Und noch eine Frage.
                          Muss ich Steuererrstattung von Finanzamt auch irgendwo eintragen?

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                            #14
                            Hallo,

                            welche Lohnsteuererstattung, Umsatzsteuererstattung, Kapitalertragssteuererstattung?

                            Gruß FIGUL
                            Gruß FIGUL

                            Kommentar


                              #15
                              Zuviel gezahlte Einkommenst., und Umsatzst. Steuerberater hat damals ganze arbeit für mich gemacht.

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