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Entschädigungen aus Rechtsstreit in USA - DBA

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    Entschädigungen aus Rechtsstreit in USA - DBA

    Hallo zusammen,

    im Rahmen einer Class Action in den USA habe ich aus einer Einigung eine kleine Summe in 2020 erhalten.

    Steuern wurden in den USA bereits einbehalten und bezahlt. Nun bin ich sehr unsicher welche Anlage ich verwenden soll.

    N-AUS scheint nicht zu passen, weil es sich hierbei um Lohn handelt. Die Art des versteuernden Einkommens wurde in den USA mit dem Income code: 18. Compensation for dependent deklariert. Also es ist deutlich, dass es sich um eine Entschädigung handelt.

    Trage ich das ganze in Anlage AUS Seite 7 ein? Müssen die bereits gezahlten Steuern in den USA auch noch irgendwo eingetragen werden? Oder ist das egal, weil ich durch das dba ja schon davon "profitiere" dass ich keine direkten steuern darauf zahlen muss, sondern sich "nur" der steuersatz erhöht?

    Danke vorab

    #2
    Ob es sich hierbei in D um steuerpflichtige oder steuerfrei Einkünfte handelt ist eine Frage des Steuerrechts, welche hier nicht beantwortet werden kann.
    Aber Anlage AUS ist schonmal nicht verkehrt.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Vielleicht hatte ich mich falsch ausgedrückt. Ich wollte nicht wissen ob es sich um steuerfreie oder steuerpflichtiges Geld handelt. Ich verstehe dass dazu nichts gesagt werden darf. Ich habe nur die Fakten zur Herkunft des Geldes geliefert, um sicherzustellen dass ich das richtige Formular ausfülle und ich nicht auf die Anlage N Aus hingewiesen werde. Weil es sich ja nicht um Lohn handelt.

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        #4
        Hallo,

        ist es denn nun Lohn oder nicht? In #1 schreibst du, dass das er Fall wäre, und in #3 dann das Gegenteil.

        Eine Entschädigung hängt jedenfalls in der Regel an dem Schaden, wenn der steuerlich relevant war dann ist es auch die Entschädigung (grob gesagt, mit sicher einigen Ausnahmen).

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
          Hallo,

          ist es denn nun Lohn oder nicht? In #1 schreibst du, dass das er Fall wäre, und in #3 dann das Gegenteil.

          Eine Entschädigung hängt jedenfalls in der Regel an dem Schaden, wenn der steuerlich relevant war dann ist es auch die Entschädigung (grob gesagt, mit sicher einigen Ausnahmen).

          Stefan
          Ich hatte gesagt, dass anlange N Aus nicht die richtige Anlage für mich sein kann, weil das die Anlage für Einkommen aus arbeitsverhältnissen ist aber in meinem Fall handelt es sich ja um keinen Lohn

          Kommentar


            #6
            Im deutschen Steuerrecht werden Abfindungen und Entschädigungen an Arbeitnehmer als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit behandelt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              aber in meinem Fall handelt es sich ja um keinen Lohn
              Und was ist es dann?

              Stefan
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                Maßgebend ist auf jeden Fall, der zu Grunde liegende Sachverhalt. Mit dem US Income Code 18 kann ich nicht viel anfangen (google konnte mir auf die Schnelle auch nichts dazu sagen) aber eine "Class Action" ist meines Wissens eine Sammelklage?

                Falls ja, gegen wen und vor allem wegen was wurde denn geklagt?
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #9
                  Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                  Maßgebend ist auf jeden Fall, der zu Grunde liegende Sachverhalt. Mit dem US Income Code 18 kann ich nicht viel anfangen (google konnte mir auf die Schnelle auch nichts dazu sagen) aber eine "Class Action" ist meines Wissens eine Sammelklage?

                  Falls ja, gegen wen und vor allem wegen was wurde denn geklagt?
                  Genau eine Class Action ist eine Sammelklage. In den USA musste ich ja bereits Steuern zahlen. Das Geld das versteuert wurde, wird genau deklariert werden. Zum Beispiel: Handelt es sich um Arbeitslohn eines US Unternehmens oder wie in meinem Fall um Geld das aus einer Entschädigung stammt. Es gibt zig Arten von income Code. Die USA definiert mein versteuertes Geld jedenfalls nicht als Arbeitslohn sondern als allgemeine Entschädigung.

                  Wieso sollte es dann in Deutschland wie Arbeitslohn betrachtet werden?

                  Ich habe das Geld als Entschädigung im Rahmen einer Einigung erhalten. Ich war vor vielen Jahren als J1 Student/Au Pair in den USA. Ein Punkt war, dass die großen Agenturen den Gastfamilien vermittelt haben, dass man uns nur ein maximales Taschengeld geben darf . Was so nicht hätte passieren dürfen.

                  https://rp-online.de/panorama/auslan...n_aid-35566163

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                    #10
                    Also Grundsätzlich kann ich Anlage N-AUS ja nicht nehmen. weil ich zum einen ja auch gar keinen Arbeitgeber angeben kann, weil mein Arbeitgeber wenn dann die Gastfamilie war, 2. das Geld was wir jetzt bekommen haben aus dem Class Action Fund verteilt wurde und nicht direkt von den Aupair Agenturen, und es 2. auch keine Lohnabrechnung gibt, sondern nur eine Bescheinigung über die gezahlten Steuern auf die Compensation for dependent.
                    Also meint Ihr dass Anlage AUS Seite 7 richtig ist?

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                      #11
                      Hallo,

                      also ist es eine Entschädigung für - entgangenes - Taschengeld.
                      Die ist imho dort zu erklären wo auch das Taschengeld selbst hingehört (wo hast du das denn erklärt? Anlage N-AUS?).

                      Wenn dann würde ich wohl die Anlage AUS nehmen, aber ohne Gewähr.
                      Ich bin nämlich schon selbst damit überfragt, ob ein solches Taschengeld in Deutschland überhaupt steuerpflichtig ist (ich hätte Argumente dafür und dagegen).
                      Die Regelungen aus den USA sind jedenfalls nicht einfach übertragbar, etwas was dort steuerpflichtig ist kann bei uns steuerfrei sein, und umgekehrt.

                      Stefan
                      Zuletzt geändert von reckoner; 14.01.2021, 18:44.
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                        #12
                        So langsam wird die Sache rund: als Au-Pair ist man Arbeitnehmer und die Gastfamilie der Arbeitgeber. Bei den Einkünften handelt es sich mithin um Arbeitslohn. Bei der Klage ging es somit um entgangenen Arbeitslohn - § 24 Nr. 1 EStG lässt grüßen :-)

                        Somit gehört das Ganze in die Anlage N-AUS. Ob hierfür auch eine Steuerpflicht in Deutschland besteht oder eine Freistellung nach dem DBA USA greift, ist dann reines Steueerrecht und muss von deinem FA entschieden werden.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                          #13
                          Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                          So langsam wird die Sache rund: als Au-Pair ist man Arbeitnehmer und die Gastfamilie der Arbeitgeber. Bei den Einkünften handelt es sich mithin um Arbeitslohn. Bei der Klage ging es somit um entgangenen Arbeitslohn - § 24 Nr. 1 EStG lässt grüßen :-)

                          Somit gehört das Ganze in die Anlage N-AUS. Ob hierfür auch eine Steuerpflicht in Deutschland besteht oder eine Freistellung nach dem DBA USA greift, ist dann reines Steueerrecht und muss von deinem FA entschieden werden.
                          Das ist so nicht korrekt. Au pairs erhalten keinen Arbeitslohn sondern ein Taschengeld das weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen würde. Daher ist es kein Arbeitslohn.

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                            #14
                            Hallo,

                            Das ist so nicht korrekt. Au pairs erhalten keinen Arbeitslohn sondern ein Taschengeld das weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegen würde. Daher ist es kein Arbeitslohn.
                            Erstens, was hat das mit dem Mindestlohn zu tun? Beispielsweise liegen viele Ausbildungsvergütungen auch darunter, trotzdem ist es ganz normaler Lohn.

                            Aber gut, dann wieder die Frage: Wie hast du das wirkliche Taschengeld versteuert? (natürlich meine ich in Deutschland)

                            Stefan
                            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                              #15
                              https://www.intrax.de/blog/leitfaden-au-pair-steuern/
                              https://www.haufe.de/personal/haufe-..._HI524162.html
                              https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/154732/

                              Nur um mal ein paar Ergebnisse von Tante Google anzuführen. Wie bei vielem anderen im Steuerrecht lautet die Antwort: Vielleicht :-)
                              Es kommt halt auf den genauen Sachverhalt an und dessen rechtliche Würdigung. Diese kann und darf aber hier im Forum nicht erfolgen.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              Beamtenschweiß
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