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Anlage K Betreuungskosten

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    Anlage K Betreuungskosten

    Guten Tag liebe Community,

    ich bin noch ganz neu hier und versuche nun herauszufinden, wie sinnvoll es für mich ist eine Steuererklärung zu machen.
    Dazu habe ich alle Formulare ausgefüllt, die für mich relevant sind um die Steuer zu berechnen. Leider kriege ich eine Fehlermeldung bei der Anlage K für beide Kinder. Meine Kinder sind nicht betreut, keine Kosten also. Nur verlangt das Formular von mir einen Eintrag bei den Betreuungskosten, die nicht existieren, egal wie oft ich auch drüber schaue, ich habe nirgendwo was dazu eingetragen.

    Hat jemand eine Idee, warum das so ist?

    Liebe Grüße

    #2
    Hallo,

    erstellst du die Erklärung für 2019?
    Für 2020 geht nämlich nichts mehr mit ElsterFormular
    Die Anlage heisst Anlage Kind und nicht Anlage K (das ist etwas anderes)
    Hast du Angaben gemacht zu Gemeinsamen Haushalt Feld 75ff?
    Wenn ja, hier darfst du natürlich keine Angaben machen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Danke für die Antwort.
      Nein, ich war der Ansicht man könnte eine unverbindliche Zahl berechnen lassen, weil ich nicht genau weiß, ob es sich überhaupt für mich lohnt, eine Steuererklärung zu machen.
      Die wäre dann für 2020.
      Ich bin alleinerziehend, also kein gemeinsamer Haushalt. aber was hat das mit Betreuungskosten zu tun? Das will mir nicht einleuchten

      Wie sieht das für 2020 nun aus?

      Kommentar


        #4
        Lies den Beitrag von FIGUL nocheinmal genau und vollständig, er hat Alles beschrieben. (Wenn du in Feldern, die zu den Eingaben zu Kinderbetreuungskosten gehören wie z.B. die zur Haushaltszugehörigkeit, Eintragungen machst, will das Programm natürlich auch vollständige Eingaben. Anders gesagt: Wenn Du keine Kinderbetreuungskosten hast, musst Du alle zugehörigen Felder frei lassen, "0" ist nicht Nichts)

        Und nochmal: Mit welchem Programm oder Webanwendung arbeitest Du ? Elsterformular kann es für 2020 nicht sein ...
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          Ich bin alleinerziehend, also kein gemeinsamer Haushalt. aber was hat das mit Betreuungskosten zu tun? Das will mir nicht einleuchten
          In dem Abschnitt Kinderbetreuungskosten (Seite 12 bei Mein ELSTER) dürfen keinerlei Einträge erfolgen, auch nicht in Zeile 76.

          Das versteht man unter leer lassen !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Genau gesagt kann ich mit dem Beitrag von Figul nichts anfangen...

            Es gibt keine Haushaltsgemeinschaft mit anderen Personen, die Kinder sind bei mir gemeldet und ich kriege für beide Kindergeld.

            Ich weiß was leer lassen heißt, bin ja nicht blöd... Wenn ich keine Betreuungskosten habe, kann ich auch keine angeben

            Ich bin wie gesagt, ganz neu, habe mich bei Elster angemeldet und arbeite mit dem eportal (.elster.de/eportal/interpreter/eingabe/est-2020/Startseite/MAVSAnlageKind/VAnlageKind/0/Kinderbetreuungskosten), weil ich einfach herausfinden wollte, wie das funktioniert, aber mit Hilfe brauche ich hier wohl nicht zu rechnen.

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              #7
              ... aber mit Hilfe brauche ich hier wohl nicht zu rechnen.
              Die Fehlermeldung kommt nach meiner Kenntnis nur, wenn auf Seite 12 der Anlage Kind Angaben irgendwelcher Art gemacht wurden.

              Das wurde jetzt schon mehrfach geschrieben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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