Ist es technisch möglich, dass man die Erklärung abgibt z.B. ohne Anlage KAP-INV und diese Anlage in einem zweiten Schritt nachsendet? Danke für die Info im Voraus.
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Keine Ankündigung bisher.
Einkommensteuererklärung in zwei Parts abgeben
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Sicher kannst Du Anlagen, die bei der ersten Übermittlung einer Steuererklärung nicht übermittelt wurden,
durch eine neuerliche Übermittlung der Steuererklärung mitsenden.
Macht man/frau sich aber nicht unbedingt Freunde beim Finanzamt, wenn die Steuererklärung "häppchenweise" übermittelt wird.
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Du bist verpflichtet die Steuererklärung nach bestem Wissen und Gewissen und damit auch vollständig einzureichen. Wenn du die aber nur teilweise einreichst und damit bewusst einen Teil der fragen noch nicht beantwortest, obwohl sie auf Dich zutreffen, erfüllst Du die Voraussetzungen dafür sicherlich nicht. Anders ausgedrückt: Das Finanzamt soll mit der eingereichten Steuererklärung sofort etwas anfangen und sie veranlagen können.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Es kann aber immer passieren, dass man/frau etwas vergessen oder übersehen hat.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Natürlich, der Threadersteller hatte aber nach meinem Verständnis den davon abweichenden Fall, dass er schon vorher plante Salami zu spielen.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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