Einkommensteuererklärung in zwei Parts abgeben

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  • Torrini
    Neuer Benutzer
    • 03.08.2015
    • 12

    #1

    Einkommensteuererklärung in zwei Parts abgeben

    Ist es technisch möglich, dass man die Erklärung abgibt z.B. ohne Anlage KAP-INV und diese Anlage in einem zweiten Schritt nachsendet? Danke für die Info im Voraus.
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    nein, du kannst einzelne Anlagen nicht allein versenden

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Torrini
      Neuer Benutzer
      • 03.08.2015
      • 12

      #3
      Hallo, danke für die Info. Viele Grüße, Torrini

      Kommentar

      • XaverWdg
        Erfahrener Benutzer
        • 18.02.2017
        • 1048

        #4
        Sicher kannst Du Anlagen, die bei der ersten Übermittlung einer Steuererklärung nicht übermittelt wurden,
        durch eine neuerliche Übermittlung der Steuererklärung mitsenden.
        Macht man/frau sich aber nicht unbedingt Freunde beim Finanzamt, wenn die Steuererklärung "häppchenweise" übermittelt wird.

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        • Picard777
          Erfahrener Benutzer
          • 02.05.2006
          • 7872

          #5
          Du bist verpflichtet die Steuererklärung nach bestem Wissen und Gewissen und damit auch vollständig einzureichen. Wenn du die aber nur teilweise einreichst und damit bewusst einen Teil der fragen noch nicht beantwortest, obwohl sie auf Dich zutreffen, erfüllst Du die Voraussetzungen dafür sicherlich nicht. Anders ausgedrückt: Das Finanzamt soll mit der eingereichten Steuererklärung sofort etwas anfangen und sie veranlagen können.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar

          • XaverWdg
            Erfahrener Benutzer
            • 18.02.2017
            • 1048

            #6
            Vollkommen richtig

            Es kann aber immer passieren, dass man/frau etwas vergessen oder übersehen hat.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45932

              #7
              Es kann aber immer passieren, dass man/frau etwas vergessen oder übersehen hat.
              Da hast du natürlich recht, auch mir passiert das gelegentlich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              • Picard777
                Erfahrener Benutzer
                • 02.05.2006
                • 7872

                #8
                Natürlich, der Threadersteller hatte aber nach meinem Verständnis den davon abweichenden Fall, dass er schon vorher plante Salami zu spielen.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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