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Beiträge zur BU-, Pflegezusatz- + Haftpflichtversicherung werden nicht berücksichtigt

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    Beiträge zur BU-, Pflegezusatz- + Haftpflichtversicherung werden nicht berücksichtigt

    Hallo zusammen,

    die von Charlie24 aufgeführten Fehler dass z.B. die außergewöhnlichen Belastungen bei der Vorberechnung unberücksichtigt bleiben, kann ich bestätigen. Danke Charlie24, dann muss ich mir nicht das Hirn zermartern, was falsch sein könnte.

    Leider habe ich jedoch auch das Problem, dass meine Angaben für Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegezusatzversicherung und Haftpflichtversicherung zwar sauber in der Anlage Vorsorgeaufwand und dort unter den entsprechenden Punkten eingetragen sind, jedoch hat es ebenfalls exakt 0,00 Auswirkungen auf die Steuer-Vorberechnung hat. Bei mehrmaliger Gegenprobe spielt es keine Rolle, ob ich hier meine tatsächlichen Beiträge angebe, diese ganz weglasse, oder aber Fantasiesummen eintrage. Das Ergebnis ist immer das gleiche. Auch die detaillierte Steuerberechnung führt an keiner Stelle meine Angaben an. (also exakt so, wie bei dem Problem mit den außergewöhnlichen Belastungen)
    Hat noch jmd. die gleichen Probleme? Ist dies ein Systemfehler oder sitzt das Problem vor dem Monitor?

    Vielen Dank!

    Edit: Hat sich erledigt. Gibt ja einen Höchstbetrag...
    Zuletzt geändert von Saegi87; 14.01.2021, 10:56.

    #2
    Leider habe ich jedoch auch das Problem, dass meine Angaben für Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung, Pflegezusatzversicherung und Haftpflichtversicherung zwar sauber in der Anlage Vorsorgeaufwand und dort unter den entsprechenden Punkten eingetragen sind, jedoch hat es ebenfalls exakt 0,00 Auswirkungen auf die Steuer-Vorberechnung hat
    Das ist allerdings ganz normal und deutet nicht auf einen Fehler hin. Wenn du mit deinen Beiträgen zur Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung

    bestimmte Höchstbeträge erreichst oder überschreitest, wirken sich die weiteren Vorsorgeaufwendungen steuerlich nicht mehr aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Leider hat das mit den Höchstbeträgen nichts zu tun. Selbst wenn ich bei meiner Risikolebensversicherung 10.000 € eintrage, ändert das an der Steuerberechnung nichts.

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        #4
        Leider hat das mit den Höchstbeträgen nichts zu tun. Selbst wenn ich bei meiner Risikolebensversicherung 10.000 € eintrage, ändert das an der Steuerberechnung nichts.
        Ich glaube, du hast das mit den Höchstbeträgen nicht wirklich verstanden. Wenn die Beiträge zur Krankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung

        über bestimmten Höchstbeträgen liegen, werden alle anderen Versicherungsbeiträge steuerlich nicht mehr berücksichtigt. Bei Steuerpflichtigen, die ihre

        Krankenversicherungsbeiträge nicht zu 100% selbst tragen, also z. B. Arbeitnehmern, liegen die Höchstbeträge bei 1.900,00 €, bei Zusammenveranlagung

        dann bei 3.800,00 €. Wer seine KV- und PV-Beiträge zu 100% selbst trägt, für den gilt ein um 900,00 € höherer Höchstbetrag, also 2.800,00.

        Da mit den Beiträgen zur KV und PV darüber zu kommen, ist ja der Normalfall. Nur als Geringverdiener bleibt man darunter.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          OK, ich hab's jetzt verstanden. Vielen Dank. Für 2020 hat das bei mir wirklich keine Auswirkungen, ich war bis 31.07.2020 noch berufstätig. Da sind die gesetzlichen Beiträge über dieser Grenze. Anders sollte es dann für dieses Jahr als Rentner aussehen, da die Rente nun weniger als 50 % meiner bisherigen Bezüge ausmacht, sind die Beiträge auch entsprechend geringer.

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            #6
            Als Rentner kann man eventuell unter die Höchstbeträge kommen, aber auch da darf die Rente nicht wirklich hoch sein. Ich komme auch als Rentner

            mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung über die Höchstwerte und erkläre die weiteren Versicherungen wie Haftpflicht und Unfall

            deshalb erst gar nicht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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