Guten Abend,
ich habe soeben die EÜR für eine GbR gemacht (Gewerbebetrieb, keine Kleinunternehmerregelung).
Ich habe alle Daten (Einnahmen / Ausgaben) aus Lexware übertragen. Der "Gewinn" wird nun bei Elster genau wie in Lexware ausgespuckt.
Nun zu meiner Frage:
Die Gesellschafter haben teils Reisekosten privat bezahlt. Das wurde auch so gebucht. Lexware macht daraus eine Einlage.
Wenn ich in dem Elster Formular EÜR unter Punkt 7 "Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen" die Daten aus Lexware übertrage, kommt es am Ende zu folgender Fehlermeldung:
Die Angabe zu Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig.
Was passiert eigentlich mit diesen privat beglichenen Zahlungen (das sind doch diese "Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen", oder?
Ich dachte, diese mindern das zu versteuernde Einkommen der GbR. Dies scheint nicht der Fall zu sein. Werden diese dann den Gesellschaftern zugeordnet? In der "gesonderten und einheitlichen Feststellung ...!?
Vielen Dank!
Abims
ich habe soeben die EÜR für eine GbR gemacht (Gewerbebetrieb, keine Kleinunternehmerregelung).
Ich habe alle Daten (Einnahmen / Ausgaben) aus Lexware übertragen. Der "Gewinn" wird nun bei Elster genau wie in Lexware ausgespuckt.
Nun zu meiner Frage:
Die Gesellschafter haben teils Reisekosten privat bezahlt. Das wurde auch so gebucht. Lexware macht daraus eine Einlage.
Wenn ich in dem Elster Formular EÜR unter Punkt 7 "Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen" die Daten aus Lexware übertrage, kommt es am Ende zu folgender Fehlermeldung:
Die Angabe zu Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig.
Was passiert eigentlich mit diesen privat beglichenen Zahlungen (das sind doch diese "Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen", oder?
Ich dachte, diese mindern das zu versteuernde Einkommen der GbR. Dies scheint nicht der Fall zu sein. Werden diese dann den Gesellschaftern zugeordnet? In der "gesonderten und einheitlichen Feststellung ...!?
Vielen Dank!
Abims
Kommentar