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EÜR Fehlermeldung "Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen"

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    EÜR Fehlermeldung "Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen"

    Guten Abend,

    ich habe soeben die EÜR für eine GbR gemacht (Gewerbebetrieb, keine Kleinunternehmerregelung).

    Ich habe alle Daten (Einnahmen / Ausgaben) aus Lexware übertragen. Der "Gewinn" wird nun bei Elster genau wie in Lexware ausgespuckt.



    Nun zu meiner Frage:

    Die Gesellschafter haben teils Reisekosten privat bezahlt. Das wurde auch so gebucht. Lexware macht daraus eine Einlage.

    Wenn ich in dem Elster Formular EÜR unter Punkt 7 "Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen" die Daten aus Lexware übertrage, kommt es am Ende zu folgender Fehlermeldung:

    Die Angabe zu Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen ist bei der eingegebenen Rechtsform unzulässig.

    Was passiert eigentlich mit diesen privat beglichenen Zahlungen (das sind doch diese "Einlagen einschließlich Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen", oder?

    Ich dachte, diese mindern das zu versteuernde Einkommen der GbR. Dies scheint nicht der Fall zu sein. Werden diese dann den Gesellschaftern zugeordnet? In der "gesonderten und einheitlichen Feststellung ...!?


    ​​​​​​​Vielen Dank!

    Abims




    #2
    Entnahmen und Einlagen dürfen nur bei Einzelunternehmen in der EÜR erklärt werden, in der EÜR der GbR ist das nicht zulässig.

    In der Feststellungserklärung gibt es dafür Eintragungsmöglichkeiten, aber die habe ich jetzt nicht im Kopf.

    Einlagen und Entnahmen beeinflussen den Gewinn nicht !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Bei der GbR gehören die Einlagen und Entnahmen in das Sonder-BV der Gesellschafter und müssen dort verbucht werden
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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      Kommentar

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