Lohnsteuerbescheinigung 2020

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  • ron.flitzi
    Neuer Benutzer
    • 24.01.2013
    • 4

    #1

    Lohnsteuerbescheinigung 2020

    Hallo zusammen,

    mein Arbeitgeber hat am 22.12.2020 meine Lohnsteuerbescheinigung 2020 via Transferticket an die Finanzverwaltung gemeldet.

    Wie lange dauert es bis der Lohnsteuerbescheinigung in Mein Elster abrufbar ist?

    Gruß Ronald
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    hast du schon mal nachgeschaut?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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    • ron.flitzi
      Neuer Benutzer
      • 24.01.2013
      • 4

      #3
      Hallo, ja.

      Die Stammdaten und die Religionszugehörigkeit für 2020 sind da. Für 2019 und einige Jahre davor sind alles drei abrufbar.

      Gruß Ronald

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      • holzgoe
        Erfahrener Benutzer
        • 19.01.2009
        • 12107

        #4
        Hallo ron.flitzi,
        für den Bescheinigungsabruf gibt es separate Server -> wenn die Arbeitgeber und andere Institutionen ihre Daten (Lohn, Renten, Krankenvers usw.) übermitteln landen die erstmal woanders.
        Grundsätzlich haben ja alle Zeit bis 28.02.2020 zu übermitteln und die Finanuzämter fangen auch nicht vorher an Erklärungen für 2020 zu verarbeiten.

        Meine Lohnsteuerbescheinigung habe ich auch schon eine Weile und kann auch bis jetzt nur Stammdaten und Religionzugehörigkeit abrufen.
        Da hilft nur immer mal nachschauen.

        Tschüß

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        • ron.flitzi
          Neuer Benutzer
          • 24.01.2013
          • 4

          #5
          Hallo.

          Okay, dann weiß ich Bescheid. Werde dann noch abwarten. Danke für die Ausführungen.

          Gruß Ronald

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45929

            #6
            Da hilft nur immer mal nachschauen.
            So ist das. Bei mir sind seit gestern die Rentendaten für 2020 abrufbar, sonst noch nichts.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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