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Steuerklärung doppelte Haushaltsführung: Entfernungspauschale, Verpflegungspauschale

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    Steuerklärung doppelte Haushaltsführung: Entfernungspauschale, Verpflegungspauschale

    Hallo zusammen,

    ich habe mich bereits die letzten Tage in das Thema der doppelten Haushaltsführung eingelesen und auch einige hilfreiche Tipps hier im Forum gefunden.
    Dennoch würde ich mich über weitere Tipps für meine doppelte Haushaltsführung 2019 freuen um diese korrekt anzugeben und zu erfassen in meiner Steuererklärung:

    2019 - Ich muss für das Jahr 2 Lohnsteuerbescheinigungen erfassen inkl doppelter Haushaltsführung

    1. 5 Monate: aufgrund des Standortwechsels von A nach B meines Arbeitgebers
    - einfache Entfernung 401 km - insgesamt 14 Mal = 28 einfache Fahrten
    - 3 Tage/ Woche am neuen Standort
    - 2 Tage/Woche home office an meinem Lebensmittelpunkt A

    2. nach 1-monatiger Unterbrechung, neuer Arbeitgeber auch an einem anderen Standort C
    - 5 Monate
    - einfache Entfernung
    - 1 Mal / Monat für 2-3 Tage am Unternehmensstandort - insgesamt
    - Rest der Arbeitszeit fixes vertragliches home office
    - monatliche Auswärtstätigkeiten
    - gestellte Unterkunft für meine monatlichen Aufenthalte am Unternehmensstandort und für die Auswärtstätigkeiten

    Klärung:
    - Wie erfasse ich die Fahrtkosten für 1. korrekt wenn ich dieses mit der Entfernungspauschale mit 0,30 pro km erfassen möchte. Anlage N 2 Fahrtkosten: Wöchentliche Heimfahrten: einfache Entfernung 401 km und Anzahl 28?
    - Verpflegungspauschale: Diese kann ich für 1. nicht vollstädnig erfassen sondern für 3 Monate geltend machen und dann wieder aufgrund der Unterbrechung für 2. auch für 3 Monate?
    - Wie kann ich die Fahrkosten mit der Entfernungspauschale für 2. erfassen, bei nur monatlichen Fahrten - auch unter der doppelten Haushaltsführung wo ich die Verpflegungspauschale erfasse oder hier anstelle diese in der doppelten Haushaltsführung zu erfassen unter 9 Werbungskosten: Wege zwischen Wohnung und der Tätigkeitsstätte?

    Ich hoffe, ich konnte dieses halbwegs gut erläutern und freue mich über Unterstützung.

    #2
    Die Fragen betreffen zum Teil Steuerrecht, wobei mir bei Fall 2 der Sachverhalt noch nicht so ganz klar geworden ist.

    Wenn man nur einmal im Monat für 2 bis 3 Tage zum Sitz des Unternehmens fährt, könnte das eine Auswärtstätigkeit sein

    und keine doppelte Haushaltsführung. Es ist sehr fraglich, ob du am Sitz des Unternehmens überhaupt eine erste Tätigkeitsstätte hast.

    Im Fall 1 hast du 14 Wochenendheimfahrten, nicht 28. Es gilt die Entfernungspauschale. Nur die erste und die letzte Fahrt darf man die

    tatsächlich gefahrenen Kilometer ansetzen. Eigentlich steht fast alles in der Hilfe zur doppelten Haushaltsführung.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank Charlie.

      Zu 2: Das hatte ich auch schon überlegt und macht vermutlich Sinn.
      Zu 1: Mich irritiert die Entfernungspauschale insofern, dass dort steht einfache Fahrten - da ich 14 Mal in der Zeit gefahren bin mit 1 Heimfahrt pro Woche, aber dadurch sich ja ein einfacher Hin- und ein einfacher Rückweg ergibt, bin ich von 28 ausgegangen.

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        #4
        Hallo,

        Entfernungspauschale betrifft, wie der Name schon sagt, die Entfernung und nicht gefahrene Kilometer.

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Ich war unschlüssig, was ich bei der Anzahl angeben muss. Da es sich ja um einen Pauschale mit einer wöchentlichen Heimfahrt handelt und dort die einfache Entfernung angegegeben wird und dahinter die Anzahl.

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            #6
            Eine Wochenendheimfahrt besteht immer aus zwei Fahrten (Hinfahrt zum Lebensmittelpunkt und Rückfahrt zum zweiten Haushalt).
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Dann hätte ich bzgl meines Punktes 2 noch eine Frage. Ich habe mich in das Thema Arbeitszimmer eingelesen und bei mir müssten die Voraussetzungen gegeben sein, die anteiligen Mietkosten Berechnung ist klar, wie verhält es sich mit den Energie- und Wasserkosten?

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                #8
                Wenn du die strengen Bedingungen für ein häusliches Arbeitszimmer erfüllst, dann sind auch die Nebenkosten anteilig absetzbar.

                Man findet im Internet zu dem Thema sogar vorausgefüllte Arbeitshilfen der Finanzverwaltung, mit denen man die Kosten erfassen kann.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Dort habe ich mich bereits eingelesen und überprüfe noch einmal bzgl der anteiligen Kosten. Vielen Dank.

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                    #10
                    Hier findest du ausfüllbare Tabellen auch für 2020: https://www.steuertipps.de/steuererk...euererklaerung
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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