[Anlage KAP] Kapitalerträge im Land

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  • dydavide
    Benutzer
    • 19.01.2020
    • 51

    #1

    [Anlage KAP] Kapitalerträge im Land

    Hallo,

    eine kurze Frage habe ich.

    Beim Ausfüllen der Anlage KAP ist ein Zusatzfeld bei

    3 - Kapitalerträge, Zeile 7 Kapitalerträge:

    Bildschirmfoto_2021-01-15_17-24-56.png

    und zwar Korrigierter Betrag (laut Erläuterung).

    Was soll man hier eintragen? Da steht "laut Erläuterung", allerdings findet man keine Erläuterung, die man per Click abrufen kann.
    Welche Erläuterung ist gemeint?

    Ich wäre dankbar, wenn ich wissen könnte, was man dort einträgt.

    Danke!

    PS: bitte keine Antwort nach dem Motto: "hättest du irgendwas eintragen müssen, hättest du es in der Steuerbescheinigung gefunden". Ich möchte verstehen, was man in das Formular einträgt.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Wenn die Bescheinigungen deiner Banken richtig sind, bleibt das Feld leer. Wenn du dort abweichende Werte eintragen würdest,

    müsstest du die Abweichung erläutern. So ist das mit (laut Erläuterung) gemeint!

    Die Anlage KAP muss nur bei bestimmten Konstellationen ausgefüllt und eingereicht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • dydavide
      Benutzer
      • 19.01.2020
      • 51

      #3
      Ah, ok,

      Danke. Wegen Kapitalerträge muss ich die KAP einreichen.

      Das mit dem "Laut Erläuterung" könnte man aber besser gestalten. Sonst denkt man an das blaue Fragezeichen, das die Bedienungsanleitung vom Elster abruft.
      Einfach so... als "Feedback".

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4266

        #4
        Seit Einführung der Abgeltungssteuer muss die Anlage KAP nur noch in Ausnahmefällen eingereicht werden.
        Und hier sind nur Anwender unterwegs, Feedback zu Formularen ist bei uns an der falschen Adresse. Abgesehen davon, dass die Beschriftung der Felder gegenüber der Version auf Papier nicht einfach so geändert werden darf.

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45928

          #5
          Sonst denkt man an das blaue Fragezeichen
          An die Hilfe würde ich nur denken, wenn dort stehen würde: (siehe Erläuterung) Außerdem gibt es doch rechts daneben eine weitere Spalte

          mit der Überschrift: Erläuterung zum korrigierten Betrag. Meiner Meinung nach ist das durchaus verständlich.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • HansiF
            Neuer Benutzer
            • 07.03.2023
            • 4

            #6
            Hallo Miteinander,
            was trage ich der KAP ein wenn meine Kapitalerträge im Steuerfreibetrag liegen?

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45928

              #7
              was trage ich der KAP ein wenn meine Kapitalerträge im Steuerfreibetrag liegen?
              Im Normalfall füllt man dann die Anlage KAP überhaupt nicht aus.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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