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Auflösung GWG Sammelposten 2019

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    Auflösung GWG Sammelposten 2019

    Hallo Zusammen,

    ich möchte in der AVEÜR 2019 einen Auflösungsbetrag für den GWG Sammelposten, den ich in den letzten Jahren gebildet habe, bei Elster eintragen.
    Ich hatte in 2019 keine neuen Zugänge an GWGs, bzw. schreibe diese in 2019 direkt ab (nicht im Sammelposten)
    Anders als z.B. in 2018 sieht die Eingabemaske in 2019 jedoch auschließlich nur "Zugänge" vor.
    Einen "Buchwert zu Beginn des Ermittlungszeitraum" (also der von Ende 2018) kann man in 2019 nicht eintragen.
    Weiß jemand wie man da vor geht?

    Vielen Dank für eine Hilfe!

    Moritz71

    #2
    Ich habe gewisse Zweifel, ob du mit ElsterFormular arbeitest, auch wenn das für 2019 noch möglich wäre.

    In ElsterFormular würde das so aussehen:

    Sammelposten.JPG
    Wenn es bei dir nicht so aussieht, dann bist du mit der Webanwendung Mein ELSTER unterwegs.

    Dort lässt sich das ebenfalls richtig erklären. .
    Zuletzt geändert von Charlie24; 15.01.2021, 21:34.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      ich trage bei der Webanwendung Mein Elster ein.
      Kannst Du mir es da auch erklären?
      Wäre ich sehr dankbar.
      Vielen Dank!

      Kommentar


        #4
        In der Webanwendung steht dir für jedes Jahr zurück bis 2015 ein eigener Eingabebereich zur Verfügung. In 2019 hast du ja keinen neuen

        Sammelposten gebildet, deshalb darfst du natürlich unter 2019 auch nichts eintragen.

        Sammelposten_ME.JPGSammelposten_ME1.JPG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie24,

          vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
          Aber der Sammelposten aus den Vorjahren läuft ja in 2019 noch weiter. Also habe ich auch in 2019 einen Auflösungsbetrag den in geltend machen kann. Wie bekomme ich diesen dann in die EÜR 2019?
          Viele Grüße
          Moritz71

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            #6
            der Sammelposten aus den Vorjahren läuft ja in 2019 noch weiter.
            Der Auflösungsbetrag ist jeweils unter dem Jahr (2015 - 2018) einzutragen, in dem der Sammelposten gebildet wurde. Die Summe aller Auflösungsbeträge

            aus diesen Jahren wird dann automatisch in die EÜR 2019 übertragen. Schau dir mein Beispiel genau an, das ist doch leicht zu verstehen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              verstehe. Ich probiers aus.
              Vielen Dank und schöne Grüße
              Moritz71

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                #8
                Hallo Charlie24,

                leider verstehe ich es immer noch nicht.
                Ich muss / darf ja in 2019 nicht die Summe aller Auflösungsbeträge abbilden, sondern nur den Auflösungsbetrag aus 2019.
                In diesem Besipiel also nur die rot markierten € 200.

                Bildschirmfoto 2021-01-16 um 07.43.52.png


                Oder wo liege ich falsch?

                Vielen Dank und schöen Grüße

                Moritz71
                Angehängte Dateien

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                  #9
                  Der 2015 gebildete Sammelposten über 1.000,00 € hatte Anfang 2019 noch einen restlichen Buchwert von 200,00 €, der dem Auflösungsbetrag 2019 entspricht.

                  Da er 2015 gebildet wurde, gehört er ganz unten bei Sammelposten 2015 eingetragen, wobei der Auflösungsbetrag im 5. Jahr automatisch berechnet wird..

                  Sammelposten_2015.JPG

                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Ergänzung: Falls du in den Jahren nach 2015 erneut Sammelposten gebildet haben solltest, wie das in meinem Beispiel der Fall ist, summiert

                    die Anwendung die Auflösungsbeträge aus allen Jahren in der untersten Zeile und überträgt das Ergebnis automatisch in die Zeile 44 der EÜR.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Vielen Dank erneut!
                      Ich versuche mein Glück nochmal.
                      Schöne Grüße
                      Moritz71

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                        #12
                        Hallo Charlie24,
                        hurra, ich habe es dank Deiner Hilfe hinbekommen! Vielen Dank!

                        Mein Fehler lag darin, dass ich in jedem Jahr in der MeinElster-Maske die Summe meiner bereits in einer xls errechneten Auflösungsbeträge eingetragen habe.
                        Habe nun aber verstanden, dass man in jedem Jahr nur den oder die neu dazu gekommenen Auflösungsbeträge einträgt und Elster dann summiert.

                        Eine Frage noch zu deinem letzten Beispiel: Wie kommt in 2016 der Buchwert zu Beginn des Ermittlungszeitraum von 450€ zustande? Oder was nur fiktiv?

                        Vielen Dank und schöne Grüße
                        Moritz71

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                          #13
                          Wie kommt in 2016 der Buchwert zu Beginn des Ermittlungszeitraum von 450€ zustande? Oder was nur fiktiv?
                          Da ist mir beim schnellen Kopfrechnen schlicht ein Fehler unterlaufen. Richtig wären 300,00 € gewesen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            und wie entstehen die 300 €?

                            Kommentar


                              #15
                              750 / 5 = 150. Der Sammelposten wurde 2016 angelegt und wird in 5 gleichen Raten aufgelöst, das sind 2016, 2017 und 2018 jeweils 150,00 €,

                              insgesamt also 450,00 €. Anfang 2019 beträgt der Buchwert deshalb noch 300,00 €, die dann 2019 und 2020 mit jeweils 150,00 € aufgelöst werden.

                              Das Jahr 2020 ist das letzte Jahr, in dem ein Sammelposten aus 2016 in der AVEÜR eingetragen werden kann.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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