Hallo zusammen,
Ich habe ein im Ausland angemeldetes Unternehmen das Waren in Deutschland (mit MwsT-also Vorsteuer) einkauft und sowohl Waren nach Deutschland und Luxemburg an Privatpersonen verkauft. Dementsprechend habe ich kein Anrecht auf das Vorsteuervergütungsverfahren um mir die Vorsteuer in D zurückzuholen (das kann nur benutzt werden wenn es keine Umsätze in Deutschland gibt). Deshalb habe ich mich registrieren lassen und nehme monatlich Voranmeldungen vor. Jedoch bin ich mir nicht sicher ob ich die Zahlen in die richtige Felder eingetragen habe.
Momentan liste ich meine in Luxemburg getätigten Umsätze(die ja da zu versteuern sind) hier auf:
Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (zum Beispiel Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach § 4
Nummer 2 bis 7 UStG)
Ich bin mir aber nicht sicher ob es das richtige Feld ist weil ich ja keine Ausfuhrlieferungen in dem Sinne mache.
Was jetzt meine Einkäufe betrifft, liste ich diese hier auf:
Abziehbare Vorsteuerbeträge
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Absatz 1 Nummer 6 UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5
UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG)
Verkäufe in D liste ich unter "Steuerpflichtige Umsätze" auf, je nachdem welcher Prozentsatz angewendet muss.
Da ich mir aber nicht 100% sicher bin ob das so richtig ist, wollte ich mal hier nachfragen wie ihr das seht. Ich freue mich über eure Antworten.
Ich habe ein im Ausland angemeldetes Unternehmen das Waren in Deutschland (mit MwsT-also Vorsteuer) einkauft und sowohl Waren nach Deutschland und Luxemburg an Privatpersonen verkauft. Dementsprechend habe ich kein Anrecht auf das Vorsteuervergütungsverfahren um mir die Vorsteuer in D zurückzuholen (das kann nur benutzt werden wenn es keine Umsätze in Deutschland gibt). Deshalb habe ich mich registrieren lassen und nehme monatlich Voranmeldungen vor. Jedoch bin ich mir nicht sicher ob ich die Zahlen in die richtige Felder eingetragen habe.
Momentan liste ich meine in Luxemburg getätigten Umsätze(die ja da zu versteuern sind) hier auf:
Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug (zum Beispiel Ausfuhrlieferungen, Umsätze nach § 4
Nummer 2 bis 7 UStG)
Ich bin mir aber nicht sicher ob es das richtige Feld ist weil ich ja keine Ausfuhrlieferungen in dem Sinne mache.
Was jetzt meine Einkäufe betrifft, liste ich diese hier auf:
Abziehbare Vorsteuerbeträge
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1
UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Absatz 1 Nummer 6 UStG (§ 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5
UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Absatz 5 UStG)
Verkäufe in D liste ich unter "Steuerpflichtige Umsätze" auf, je nachdem welcher Prozentsatz angewendet muss.
Da ich mir aber nicht 100% sicher bin ob das so richtig ist, wollte ich mal hier nachfragen wie ihr das seht. Ich freue mich über eure Antworten.
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