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Zehn Euro zu viel Zinsen steuerfrei kassiert

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    Zehn Euro zu viel Zinsen steuerfrei kassiert

    Hallo und schönen Sonntag, versehentlich habe ich mich bei meinen Freistellungsaufträgen vertan, und probiere es gerade richtigzustellen. In die Zeile 18 die nicht versteuerten inländischen Kapitalerträge eintragen? Oder einfach nur alle Zinsen eintragen in die Zeile 7? Den Sparer Pauschbetrag auf 811 € setzen bringt zwar auch keinen Fehler, aber kommt mir irgendwie falsch vor.
    Fehlerfreier Durchlauf funktioniert bei jeder Variante.
    Und ja, ich schäme mich.
    Zuletzt geändert von Koschte; 17.01.2021, 13:26.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Koschte

    #2
    Den Sparer Pauschbetrag auf 811 € setzen bringt zwar auch keinen Fehler, aber kommt mir irgendwie falsch vor.
    Wenn du tatsächlich 811,00 € beansprucht hast, ist das aber korrekt. Das ist bei einem meiner Kinder vor Jahren auch schon mal passiert,

    weil eine Bank nach Ablauf einer Nichtveranlagungsbescheinigung den alten Freistellungsauftrag wieder aktiviert hatte.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Im Steuerbescheid sieht man von der ganzen Aktion aber nichts. Da werden alle Zinsen addiert und 801 € abgezogen. Ich hab halt Sorgen, dass das beim Finanzamt einen Fehler ausgelöst. Oder wenigstens einen Hinweisfall. Vielleicht mache ich noch ein Anschreiben. Die werden das ja nicht gleich als Selbstanzeige weiterleiten
      Zuletzt geändert von Koschte; 17.01.2021, 14:46.
      Mit freundlichen Grüßen,
      Koschte

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        #4
        Hallo,

        Charlie24
        Zitat: Wenn du tatsächlich 811,00 € beansprucht hast, ist das aber korrekt
        Hat sich der Sparerfreibetrag erhöht?

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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          #5
          Für mich schon. Ich hab mich ja schon über mich geärgert. Deswegen kommt mir das vor, als würde ich Haufen Fehler auslösen im Finanzmt, wenn ich es so schreibe. Es sind sogar 853 €, aber ich wollte es hier nicht unnötig verkomplizieren
          Zuletzt geändert von Koschte; 17.01.2021, 14:48.
          Mit freundlichen Grüßen,
          Koschte

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            #6
            Keine Angst, das löst keinen Fehler aus. Ich habe es damals allerdings erläutert. Du kannst das ja in Zeile 45 des Hauptvordrucks erklären.

            Es ist schon wichtig, das richtig anzugeben. Den Finanzämtern werden die tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbeträge nämlich mitgeteilt.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Im Steuerbescheid sieht man von der ganzen Aktion aber nichts. Da werden alle Zinsen addiert und 801 € abgezogen.
              So ist das ja auch richtig! In der Abrechnungstabelle sollte auch ersichtlich sein, dass Kapitalertragsteuer nach § 32d nachzuzahlen ist.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Mir ging es mal so bei meinem Vater in seiner starrsinnigen Phase, als er bei jeder Bank die vollen 801 Euro freistellte ("sollen sie mich halt einsperren"). Habe ich in der Erklärung glatt gezogen, gab nur den bösen Satz in den Erläuterungen, dass der freigestellte Betrag zu hoch war und man ihn doch bitte anpassen solle.

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  So ist das ja auch richtig! In der Abrechnungstabelle sollte auch ersichtlich sein, dass Kapitalertragsteuer nach § 32d nachzuzahlen ist.
                  Ja, ich krieg aber den individuellen Steuersatz, der ist ein bisschen günstiger.
                  Mit freundlichen Grüßen,
                  Koschte

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                    #10
                    Zitat von multi Beitrag anzeigen
                    Habe ich in der Erklärung glatt gezogen, gab nur den bösen Satz in den Erläuterungen, dass der freigestellte Betrag zu hoch war und man ihn doch bitte anpassen solle.
                    Dann bleibt mir doch das Gefängnis erspart. 14 € zuzüglich Solidaritätszuschlag hinterzogen, das ist schon kein Kavaliersdelikt ‍
                    Mit freundlichen Grüßen,
                    Koschte

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