Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Vor- und Nachteile Belegabruf

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Vor- und Nachteile Belegabruf

    Hallo zusammen.
    Ich hätte eine Frage.
    Letztes Jahr habe ich das erste mal meine Steuererklärung selbst gemacht ( mein Elster).
    Ganz klassisch, alle Belege gesammelt und dann im März alles eingetragen.
    Nun gibt es ja den Belegeabruf. Soweit ich das verstehe werden damit diverse Belege abgerufen und die Daten automatisch in die neue Erklärung übernommen?
    Diverse Daten müssen aber ja sowieso eingegeben werden und selbst die übernommen Daten wird man ja prüfen müssen.
    Spricht also was dagegen das man das weiterhin ohne Belegeabruf macht?


    #2
    Nein, da spricht nichts dagegen. Das ist Deine Entscheidung.

    Kommentar


      #3
      Was ist denn davon der große Vorteil?
      Das man weniger Möglichkeiten hat Tippfehler zu machen?

      Kommentar


        #4
        Spricht also was dagegen das man das weiterhin ohne Belegeabruf macht?
        Nein, es spricht nichts dagegen, den Bescheinigungsabruf, wie der Belegabruf inzwischen heißt, nicht zu nutzen.

        Es ist aber auch nicht von Nachteil, ihn zu nutzen. Inzwischen kann er sogar mehrere Bescheinigungen richtig addieren, was lange Zeit nicht so war.

        Kontrollieren sollte man immer alles. Ich nutze die Datenübernahme aus dem Vorjahr, aktualisiere dann die eigenen Einträge und am Schluss rufe ich

        Ende Februar die Bescheinigungen ab.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Charlie, ich habe jetzt erst Mal die Daten unserer Lohnsteuerbescheinigungen manuell eingegeben, weil ich die Höhe der Steuernachzahlung feststellen wollte, wir hatten ja 2020 geheirat.
          Ich werde übrigens als Mann geführt :-) obwohl wir zwei Frauen sind, aber ihr hattet mir Mal erklärt, dass 2021 dies geändert werden soll...
          Kann ich dann trotzdem Ende Februar den Bescheinigungsabruf starten?
          Dann werden meine manuell eingegeben Daten doch überschrieben, oder? Hätte aber sonst keinen Nachteil, richtig?

          Kommentar


            #6
            Du wirst nicht als Mann geführt, sondern als Steuerpflichtiger.

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              und deine Frau als Steuerpflichtigerin oder ihr beide als Steuerpflichtende

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                Nein, nellanella wird nicht als Steuerpflichtige Person, sondern als Person A geführt. Wer sich bei gleichgeschlechtlichen Ehen als Person A

                eintragen muss, ist derzeit wie folgt geregelt:

                Bei gleichgeschlechtlichen Ehen und bei Lebenspartnern, die nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) eine Lebenspartnerschaft begründet haben,
                hat sich im Falle der Zusammenveranlagung in den Zeilen 7 bis 14 als Person A die Person einzutragen, die nach alphabetischer Reihenfolge des
                Nachnamens an erster Stelle steht; bei Namensgleichheit nach alphabetischer Reihenfolge des Vornamens; bei Gleichheit des Vornamens nach
                dem Alter der Personen (ältere Person).


                Ab wann man sich einer Zusammenveranlagung in beliebiger Reihenfolge eintragen darf, weiß niemand so genau. Es wird daran gearbeitet, allerdings
                schon seit Jahren.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Hallo,

                  das wurde doch schon längst erklärt

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                    Du wirst nicht als Mann geführt, sondern als Steuerpflichtiger.
                    Doch, bei der Berechnung für 2020 der Einkommensteuer werde ich als EHEMANN aufgeführt! In MeinElster wird von Person A und B gesprochen, das ist wahr.

                    Kommentar


                      #11
                      Zitat von nellanella Beitrag anzeigen

                      Doch, bei der Berechnung für 2020 der Einkommensteuer werde ich als EHEMANN aufgeführt! In MeinElster wird von Person A und B gesprochen, das ist wahr.
                      Hallo,

                      wo ist jetzt dein Problem?

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

                      Kommentar


                        #12
                        wo ist jetzt dein Problem?
                        Wahrscheinlich ist nellanella aufgefallen, dass in der Steuerberechnung nur die Begriffe Ehemann und Ehefrau verwendet werden und

                        nicht Person A und Person B.

                        Ehemann.JPG
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Lieber Figul, herlichen Dank für deine Hilfe, von einem Problem sprach ich nicht.

                          Ja Charlie, das war mir aufgefallen...ich werde den Bescheinigungsaufruf für die Lohnsteuer dann Ende Januar/Februar angehen, dann würden ja meine händisch eingegebene Daten von der Lohnsteuerbescheinigung überschrieben, richtig?

                          Kommentar


                            #14
                            Bei Mein ELSTER überschreibt der Bescheinigungsabruf alle vorher an gleicher Stelle manuell eingegebenen Daten.

                            Woher die Daten jeweils stammen, müsste aus einer farbigen Markierung ersichtlich sein.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                            Kommentar

                            Lädt...
                            X