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  • L. E. Fant
    antwortet
    Grundsätzlich ist der Fragebogen komplett auszufüllen. Es gibt natürlich einige Punkte, die eventuell nicht zutreffen.

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  • Luno1821
    antwortet
    Hat denn irgendjemand hier Erfahrung mit der Meldung von Photovoltaikanlagen?
    Da ist bei dem Fragebogen doch sehr viel nicht auszufüllen, oder?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Beim Gewinn sind die Ausgaben schon abgezogen.

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  • Luno1821
    antwortet
    Weil ich doch vielleicht 1500 Euro Einspeisevergütung bekomme, aber auch 1100 Euro abschreibe.

    Also doch ohne Abschreibungen usw!?

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  • Charlie24
    antwortet
    Also Gewinn ohne Abzüge? Würde doch aber keinen Sinn macher, oder?
    Warum nicht? Es gibt ja auch andere gewerbliche oder selbständige Tätigkeiten, bei denen deutlich mehr Gewinn zu erwarten ist, als bei Fotovoltaik.

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  • Luno1821
    antwortet
    Hoppla, mein Fehler,
    Ich glaub ich verwechselt gerade Umsatzsteuer und Einkommensteuer

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  • Luno1821
    antwortet
    Sorry, dass ich nochmal nachfrage...
    Also Gewinn ohne Abzüge? Würde doch aber keinen Sinn macher, oder?
    Nach den Angaben
    wird doch eine Vorauszahlung berechnet!? Zieh ich jetzt aber Abschreibungen usw ab, komm ich sehr Wahrscheinlich unter 410 Euro und ich muss nichts zahlen, oder?

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  • Charlie24
    antwortet
    Die Angaben auf Seite 13 sind nur für die Festsetzung von Steuervorauszahlungen von Bedeutung. Betriebsausgaben haben da nichts verloren,

    da werden Angaben zu erwarteten Einkünften erwartet, bei einem Gewerbe also die Angabe zum erwarteten Gewinn.

    Sonderausgaben
    sind insbesondere deine Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung.

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Sonderausgaben heißen schonmal deswegen Sonderausgaben, weil sie mit den Einkünften nichts zu tun haben. Die Versicherung für eine Photovoltaikanlage wäre also auch keine Sonderausgabe.

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  • Luno1821
    antwortet
    Klar mindern die den Gewinn, genauso wie eben die Zinsen, deswegen hab ich ja geda9, sowas muss da rein.....

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Zitat von Luno1821 Beitrag anzeigen
    Bei Angaben zu Gewinn und Sonderausgaben, geb ich dann nur Prognosen ab?
    Die Prognose zum Zeitpunkt der Betriebsgründung.

    Zitat von Luno1821 Beitrag anzeigen
    Sonderausgaben wären dann zum Beispiel Versicherung und Zinsen, oder?
    Zinsen sind normalerweise keine Sonderausgaben.

    Zitat von Luno1821 Beitrag anzeigen
    Gehören die Abschreibungen da dann auch dazu?
    Die mindern doch den Gewinn.

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  • Luno1821
    antwortet
    Das liest sich ja mal ganz gut, sollte die meisten Fragen klären.
    Ich entschuldige mich aber schon jetzt mal für evtl auftretende blöde Fragen...
    ...

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    Als Gründer müssen Sie einen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen, unabhängig von der Branche, in der Sie tätig sein möchten, und der Rechtsform Ihres Unternehmens. Erst dann erhalten Sie Ihre ... Read More…


    Gruß FIGUL

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  • Luno1821
    antwortet
    Bei Angaben zu Gewinn und Sonderausgaben, geb ich dann nur Prognosen ab?
    Sonderausgaben wären dann zum Beispiel Versicherung und Zinsen, oder?
    Gehören die Abschreibungen da dann auch dazu?

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  • L. E. Fant
    antwortet
    Richtig !

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