steuerliche Erst-Registrierung

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  • keyar
    Neuer Benutzer
    • 19.03.2014
    • 15

    #1

    steuerliche Erst-Registrierung

    möchte gerne für meine soeben geborene Enkeltochter
    - Steuer - ID
    - Steuernummer
    - und NV - Bescheinigung beantragen.
    Frage:
    kann ich das als Großvater ?
    geht das mit MyElster ?
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    Steuer-Id kommt automatisch
    Steuernummer erhältst du bei Abgabe der ersten Steuererklärung.
    Antrag auf NV-Bescheinigung


    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45932

      #3
      Für die NV-Bescheinigung sind die Eltern vorrangig zuständig, das sind die gesetzlichen Vertreter.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • keyar
        Neuer Benutzer
        • 19.03.2014
        • 15

        #4
        danke Ihr beiden!
        @ Figul:
        heißt " automatisch", unmittelbar nach der Geburt ? ( d.h. das Standesamt benachrichtigt das Finanzamt über alle Geburten ? )
        @ Charlie24:
        heißt " vorrangig", dass Großeltern das nicht machen dürfen ?
        ( Hintergrund ist, dass ich meiner Enkeltochter ein Aktiendepot schenken möchte, das ca. 5.000 € Dividenden p.a. abwirft )

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          heißt " vorrangig", dass Großeltern das nicht machen dürfen ?
          So ist das! Wenn und solange Eltern da sind, können die Großeltern nicht für die Enkel tätig werden. Gesetzliche Vertreter sind nun mal die Eltern.

          Die Zuteilung der Steuer-ID geht nach meiner Erfahrung recht schnell. Das wird von der Meldebehörde veranlasst, darum muss man sich nicht kümmern.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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