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Frage zu Umsatzsteuererklärung 2020 / Unentgeltliche Wertabgaben

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    Frage zu Umsatzsteuererklärung 2020 / Unentgeltliche Wertabgaben

    Hallo und Guten Abend an alle,

    ich habe mich gerade neu registriert und habe ein Problem mit dem Formular USt 2 A ( 2020 ) bei MeinElster.

    Ich möchte in der Umsatzsteuererklärung eine Privatentnahme im Oktober 2020 korrekt eintragen.


    Unter Punkt 4 - Steuerpflichtige Lieferungen, sonstige Leistungen und unentgeltliche Wertabgaben gibt es die Unterpunkte

    39 Unentgeltliche Wertabgaben - Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG zu 19 Prozent

    und

    42 Unentgeltliche Wertabgaben - Lieferungen nach § 3 Absatz 1b UStG zu 7 Prozent


    Beide Felder passen nicht, da im Oktober ja nur 16% USt gültig waren.

    Wo kann ich die entsprechenden Werte korrekt eintragen ? Einfach zu den "normalen" 16%-Umsätzen addieren kann ich sie ja nicht, da die Privatentnahme ja später auch in der EÜR erscheint.


    Danke für eure Hilfe.




    #2
    Du musst solche Umsätze im 2. Halbjahr bei den Umsätzen zu anderen Steuersätzen erklären und auch die selbst berechnete Steuer von Hand eintragen.

    Dass es sich um Unentgeltliche Wertabgaben handelt, kann man nicht angeben. Die passende Zeile dafür müsste auch in dem Abschnitt zu finden sein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ok, also wird in diesem Fall die Privatentnahme wie regulärer Umsatz im zweiten Hj zu 16% eingetragen.
      Dann werde ich den Sachverhalt noch vorne ins Bemerkungsfeld schreiben, damit es nicht bei der EÜR zu Rückfragen kommt.

      Danke

      Kommentar


        #4
        Dann werde ich den Sachverhalt noch vorne ins Bemerkungsfeld schreiben, damit es nicht bei der EÜR zu Rückfragen kommt.
        Nötig ist das eigentlich nicht ! Die Finanzämter wissen, was bezüglich des 2. Halbjahrs 2020 auf sie zukommt.

        Wenn du ergänzende Angaben machst, wird die Umsatzsteuererklärung zur personellen Bearbeitung ausgesteuert und läuft nicht automatisch durch..
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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