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Eigener Elster Zugang trotz Steuerberater?

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    Eigener Elster Zugang trotz Steuerberater?

    Sagen wir ich werde mit meinem Mann zusammem veranlagt und wir lassen die gemeinsame Einkommenssteuererklärung von einem Steuerberater erledigen.

    Ich habe ein Kleingewerbe mit einer übersichtlichen Buchhaltung und würde gerne die Arbeiten, die damit in Verbindung stehen selbst machen, sprich die jährliche Umsatzsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, aber auch die Anlage EÜR gerne selbst ausfüllen per Elster.

    Ist das überhaupt möglich? Könnte ich die Arbeiten, die ich machen möchte über einen eigenen Elster-Zugang ausfüllen und abschicken, während die Einkommenssteuererklärung vom Zugang des Steuerberaters aus gesendet wird?

    Vielen Dank für eure Rückmeldungen.

    #2
    Ja, sicher. Bei mir hat es geklappt.

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      #3
      Hallo,

      Kleingewerbe (Kleinunternehmerreglung) und Gewerbesteuererklärung?
      Was soll das denn?

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Danke für deinen Hinweis. Ich zahle keine Gewerbesteuer. Aber mein Steuerberater gibt bisher für mich eine Gewerbesteuererklärung ab. Ich finde auf verschiedenen Websites unterschiedliche Informationen darüber, ob ich eine abzugeben habe oder nicht, bin mir daher unsicher.
        Eine jährliche Umsatzsteuererklärung aber schon. Und auch eine EÜR muss ich machen bzw. die Anlage ausfüllen. Für meine Frage ist es jetzt auch nebensächlich, ob ich die GewSt auch noch machen muss oder nicht.

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          #5
          Aber mein Steuerberater gibt bisher für mich eine Gewerbesteuererklärung ab
          Klar, das bringt ihm Gebühren. Bis zu einem Gewerbeertrag von 24.500,00 besteht für Einzelunternehmer keine Erklärungspflicht, es sei denn,

          dein Finanzamt fordert dich ausdrücklich zur Abgabe auf. In einzelnen Bundesländern wird das scheinbar gemacht.

          https://www.gesetze-im-internet.de/g...1955/__25.html

          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hallo,

            da kann ich mich nur Charlie24 anschließen
            Schnelle Knete für den Steuerberater

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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