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Außergewöhnliche Belastung taucht nicht auf bei Steuerberechnung

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    #16
    Ich habe die Berechnung der Außergewöhnlichen Belastungen für 2020 am 15.02. zum wiederholten Mal getestet und da

    sind die bei mir erstmals korrekt dargestellt worden. Deshalb habe ich den Thread zu den Fehlern dann aktualisiert.

    Bei mir funktioniert die Berechnung jedenfalls auch heute, soeben erneut getestet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Ich kann nur das wiedergeben, was ich sehe.... Habe auch angegeben, wo ich es eingetragen habe. Bei mir wird da nix berücksichtigt.

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        #18
        Im Übrigen bleibt das auch so, wenn ich die tolle Anlage der "außergewöhnlichen Belastungen" lösche, das Formular speichere, das Formular neu öffne, die Anlage neu hinzufüge und fülle.

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          #19
          Hallo,

          kommst du denn überhaupt über die zumutbare Eigenbelastung?

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #20
            Wirken sich die agB ggf. wegen der zumutbaren Eigenbelastung nicht aus? Dann kannst du die Berechnung so oft wiederholen wie du willst und wirst im Bescheid trotzdem keinen Abzug von agB finden.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #21
              Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
              Hallo,

              kommst du denn überhaupt über die zumutbare Eigenbelastung?

              Stefan
              Ja, um mehr als 1300 Euro. Wird auch so ausgewiesen, wenn ich das Ganze für 2019 versuche. Aber 2020 geht das nicht....

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                #22
                Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                Wirken sich die agB ggf. wegen der zumutbaren Eigenbelastung nicht aus? Dann kannst du die Berechnung so oft wiederholen wie du willst und wirst im Bescheid trotzdem keinen Abzug von agB finden.
                Der Verdienst in 2019 ist ungefährt identisch mit 2020. Bei 2019 steht das in der detaillierten Berechnung alles schön drinnen und führt zu ca. 650 Euro Erstattung der Steuer. Ich bezweifel, dass das 2020 anders sein soll....

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                  #23
                  Warum auch immer, jetzt sehe ich das auch korrekt.....

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                    #24
                    Warum auch immer, jetzt sehe ich das auch korrekt.....
                    Dann bin ich ja beruhigt !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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