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Freischaltcode für Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen geht nich

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    Freischaltcode für Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen geht nich

    Hallo,

    seltsamerweise funktioniert der per Post zugesandte Freischaltcode für Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen nicht. Es kommt immer eine Fehlermeldung wie diese:
    "Ihre Anfrage konnte nicht erfolgreich bearbeitet werden. Bitte führen Sie die Aktion nochmal durch. Tritt der Fehler weiterhin auf, wenden Sie sich bitte an die Hotline.

    Exception UID: 1o2zmk-wfrd1o"

    Was mache ich falsch?

    #2
    Hallo amhei,

    Voraussetzung ist dass Du als Zertifikatsinhsaber einen Abrufcode (XXXXX-XXXXX) hast, der Freischaltcode (XXXX-XXXX-XXXX) wird nur einmalig benötigt,um die Berechtigung freizuschalten dann erfolgt der Bescheinigungsabruf für die andere Person nur noch über den Abrufcode.

    Tschüß

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      #3
      seltsamerweise funktioniert der per Post zugesandte Freischaltcode für Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen nicht.
      Die einmalige Freischaltung erfolgt unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen.

      Bist du im richtigen Untermenü ? Für den Abruf von Bescheinigungen wird der Freischaltcode dann nicht mehr benötigt. Es dauert aber ein paar Tage,

      bis nach der Freischaltung auch tatsächlich Bescheinigungen abgerufen werden können.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Warum steht da aber "Freischaltcode"?
        Angehängte Dateien

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          #5
          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
          Hallo amhei,

          Voraussetzung ist dass Du als Zertifikatsinhsaber einen Abrufcode (XXXXX-XXXXX) hast, der Freischaltcode (XXXX-XXXX-XXXX) wird nur einmalig benötigt,um die Berechtigung freizuschalten dann erfolgt der Bescheinigungsabruf für die andere Person nur noch über den Abrufcode.

          Tschüß
          Ja, ich möchte es einmalig FREISCHALTEN. Aber es gibt vorne ein Kästchen zum Markieren, und dann werden jetzt die Bindestriche, die man sonst nicht eingeben muss, nicht eingefügt.
          Nachdem ich also das Häkchen gesetzt und den Bestätigen-Button geklickt habe, wurde der Antrag WIDERRUFEN!
          Die Fehlermeldung, "versuchen Sie es später noch einmal" hilft überhaupt nicht weiter. WAS war denn falsch?
          Angehängte Dateien

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            #6
            Zunächst muss sicher das Häkchen bei Offen gesetzt werden. Zum Rest kann ich dir nichts sagen, da ich keine offenen Anträge habe und das

            Prozedere sich immer wieder mal geringfügig geändert hat. Ich habe auch keine widerrufenen Freischaltungen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo amhei,
              wenn du bei offen den Haken gesetzt hast und dann denn blauen Button Berechtigung löschen betätigt ist es vorbei, man kann auch offene (noch nicht genehmigte) löschen.
              Eigentlich musst du das Prozedere für deine Frau nochmal starten.

              Ich habe auch nur generhmigte Anträge und kann nicht mehr genau sagen, wie es aussah.
              Wenn du den neuen Freischaltcode wieder im Stsatus offen hast, klicke rechts vor der Löschtonne mal auf diesen Pfeil.

              Tschüß

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