Hallo, ich bin gerade dabei die Ekst von meiner Tochter zu machen . Da Sie aber letztes Jahr Krankengeld bezogen hat, weiß ich nicht wie das mit den Beitrag zur Arbeitslosen,- Renten und Pflegeversicherung ist. Muss ich diese Beiträge wie in einer elektronischen Lohnbescheinigung behandeln, oder gebe ich nur den Netto-Betrag an. Danke
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Du musst das Krankengeld gemäß den Leistungsgesetzen angeben, das ist das Bruttokrankengeld. So hat das die Finanzverwaltung geregelt.
Die einbehaltenen Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung dürfen nicht abgesetzt werden.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Gast
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Also gebe ich nur den Brutto-Betrag an, nichts weiter?
Dass es sich um Krankengeld handelt, lässt sich auswählen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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