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    Krankengeld

    Hallo, ich bin gerade dabei die Ekst von meiner Tochter zu machen . Da Sie aber letztes Jahr Krankengeld bezogen hat, weiß ich nicht wie das mit den Beitrag zur Arbeitslosen,- Renten und Pflegeversicherung ist. Muss ich diese Beiträge wie in einer elektronischen Lohnbescheinigung behandeln, oder gebe ich nur den Netto-Betrag an. Danke

    #2
    Du musst das Krankengeld gemäß den Leistungsgesetzen angeben, das ist das Bruttokrankengeld. So hat das die Finanzverwaltung geregelt.

    Die einbehaltenen Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten- und Pflegeversicherung dürfen nicht abgesetzt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo und vielen Dank. Also gebe ich nur den Brutto-Betrag an, nichts weiter?

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        #4
        Also gebe ich nur den Brutto-Betrag an, nichts weiter?
        So ist das! Nur der Bruttobetrag ist bei den Einkommensersatzleistungen auf Seite 7 des Hauptvordrucks in die Zeile 43 einzutragen.

        Dass es sich um Krankengeld handelt, lässt sich auswählen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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