Kindersteuerfreibetrag taucht bei Berechnung nicht auf

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    Erfahrener Benutzer
    • 17.01.2011
    • 110

    #1

    Kindersteuerfreibetrag taucht bei Berechnung nicht auf

    Hallo,

    habe im Oktober 2020 ein Kind geboren. Dafür habe ich einen Kinderfreibetrag 0,5 in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen.
    In "Mein Elster" habe ich die Anlage Kind ausgefüllt, aber in der Steuerberechnung taucht dieser Freibetrag nicht auf (müssten 977€ sein).
    Wo liegt der Fehler?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Dann ist das Kindergeld wohl günstiger.

    Bin mir allerdings nicht sicher, es könnte sein dass die Berechnung für 2020 einfach noch fehlerhaft ist. Aber wenn das Kindergeld günstiger ist, dann wurde das auch in den Vorjahren in der Berechnung in Elster nicht extra aufgeführt.

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    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45933

      #3
      Der halbe Kinderfreibetrag erscheint bei einem durchschnittlichen Einkommen nur bei der Berechnung des Soli und ggf. bei der Kirchensteuer.

      Dein Kindergeldanspruch erscheint nur dann in der Steuerberechnung, wenn der Kinderfreibetrag günstiger ist. Das ist nur bei einem höheren

      Einkommen der Fall. Anspruch hast du im Normalfall nur auf das halbe Kindergeld.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      • forum
        Erfahrener Benutzer
        • 17.01.2011
        • 110

        #4
        Zahle keine Kirchensteuer.
        Kindergeld bekam ich von der Familienkasse 612€. Habe ich in Anlage Kind, Zeile 6 angegeben.

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        • FIGUL
          Neuer Benutzer
          • 05.03.2012
          • 8544

          #5
          Zitat von forum Beitrag anzeigen
          Zahle keine Kirchensteuer.
          Kindergeld bekam ich von der Familienkasse 612€. Habe ich in Anlage Kind, Zeile 6 angegeben.
          Hallo,

          und bei Berechnung des Soli?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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          • forum
            Erfahrener Benutzer
            • 17.01.2011
            • 110

            #6
            Zitat von FIGUL Beitrag anzeigen

            Hallo,

            und bei Berechnung des Soli?

            Gruß FIGUL
            Ja , der Freibetrag taucht hier auf.
            "Berechnung des Solidaritätszuschlags" zu versteuerndes Einkommen unter Berücksichtigung von Freibeträgen für 1 Kind(er) i.H.v. 3.906 €
            Beim Vater wird das auch so angezeigt unter Berechnung Kirchensteuer und Soli.

            Aber beim Vater wird dieser Kinderfreibetrag (976€) vor dem versteuernden Einkommen noch angegeben und bei mir nicht.

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45933

              #7
              Aber beim Vater wird dieser Kinderfreibetrag (976€) vor dem versteuernden Einkommen noch angegeben und bei mir nicht
              Der Vater hat offenbar ein deutlich höheres Einkommen als du, so dass die Günstigerprüfung bei ihm greift.

              Dafür wird bei ihm der halbe Kindergeldanspruch wieder der Einkommensteuer hinzugerechnet.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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              • FIGUL
                Neuer Benutzer
                • 05.03.2012
                • 8544

                #8
                Hallo,

                siehe Beitrag #3
                Der Vater hat ein höheres Einkommen

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                • forum
                  Erfahrener Benutzer
                  • 17.01.2011
                  • 110

                  #9
                  Ja, der Vater verdient ca. 14000€/brutto mehr.
                  Das Kindergeld wird mir ausbezahlt.
                  Alles sehr kompliziert. Habe bisher die Steuer (Elsterformular) ohne Kind gemacht.

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                  • Charlie24
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.03.2014
                    • 45933

                    #10
                    Das Kindergeld wird mir ausbezahlt.
                    Wem das Kindergeld ausbezahlt wird, spielt keine Rolle! Jeder Elternteil gibt in Zeile 6 seiner Anlage Kind den halben Kindergeldanspruch an.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    • forum
                      Erfahrener Benutzer
                      • 17.01.2011
                      • 110

                      #11
                      Das Kindergeld wird an mich von der Familienkasse gezahlt. Der Vater bekommt nichts. Warum sollte dann 50% in der Anlage Kind angeben?

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                      • L. E. Fant
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.09.2013
                        • 15381

                        #12
                        Zitat von forum Beitrag anzeigen
                        Warum sollte dann 50% in der Anlage Kind angeben?
                        Was willst Du denn da für eine Antwort haben? Weil der Anspruch einzutragen ist, das ist der Grund!

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                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45933

                          #13
                          Seit vielen Jahren stehen in der amtlichen Anleitung zur Anlage Kind u. a. folgende Sätze:

                          Auch derjenige Elternteil hat einen Anspruch auf Kindergeld, dem das Kindergeld nicht unmittelbar ausgezahlt, sondern bei der Bemessung seiner

                          Unterhaltsverpflichtung berücksichtigt wird. In diesem Fall ist beim anderen Elternteil nicht der volle Anspruch, sondern nur die Hälfte anzusetzen.

                          Dass der Vater des Kindes Unterhalt leistet, konnte ich schon deshalb unterstellen, weil du seine Steuererklärung kennst.

                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          • forum
                            Erfahrener Benutzer
                            • 17.01.2011
                            • 110

                            #14
                            Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

                            Was willst Du denn da für eine Antwort haben? Weil der Anspruch einzutragen ist, das ist der Grund!
                            Wie gesagt, mache zum ersten mal die Steuer mit Kind. Habe nicht gewusst, dass beim Vater 50% vom Kindergeld einzutragen ist.
                            Aber von Euch lernt man ja
                            PS: Wir leben zusammen in einem Haushalt, nicht verheiratet. Jeder Steuerklasse 1.

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