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Günstigerprüfung Kinderfreibetrag - wieso nur 2448 EUR Kindergeld?

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    Günstigerprüfung Kinderfreibetrag - wieso nur 2448 EUR Kindergeld?

    Hallo zusammen, lt. Elster Steuerberechnung kommt bei mir der Kinderfreibetrag für ein Kind zum tragen. Wieso aber rechnet Elster nur 2448 EUR Kindergeld auf die Einkommenssteuer drauf, müssten das in 2020 durch Kindergeldbonus nicht 2748 EUR sein? Kann dadurch nicht sogar die Günstigerprüfung falsch sein?

    #2
    Kann dadurch nicht sogar die Günstigerprüfung falsch sein?
    Ja, die Günstigerprüfung kann anders ausfallen, das ist richtig. Es gibt zwei Möglichkeiten: Entweder ist die Steuerberechnung in dem Punkt nicht aktuell

    oder der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, den Bonus gegenzurechnen. Ich habe mich mit dem Thema bisher nicht befasst, so dass ich das nicht weiß.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      In der für das Jahr 2020 geltenden Fassung von § 66 EStG steht folgendes:

      Die Einmalbeträge nach den Sätzen 2 und 3 werden als Kindergeld im Rahmen der Vergleichsberechnung nach § 31 Satz 4 berücksichtigt.

      In die Günstigerprüfung fließt der Corona-Bonus für Kinder also in jedem Fall ein, aber das hatte ich schon mal irgendwo gelesen.

      Das spricht für einen Fehler in der Steuerberechnung.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Danke für die Recherche, dann lassen wir uns mal überraschen!

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