Hallo
ich habe zwei Fragen zur Steuererklärung:
Ich habe aber hauptberuflichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis - im letzten Jahr habe ich eine nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit angemeldet . Ich habe lediglich ein Privatkonto, über das die Einnahmen meines Hauptberufs laufen, und natürlich auch die ganzen Ausgaben wie Privatmiete, Strom, Versicherungen etc. Es geht um sehr geringfügige Einnahmen von 1200-2000 Euro jährlich, die zum Teil über die Übungsleiterpauschale auch steuerfrei sind, und außerdem um sehr niedrige Ausgaben (wenn überhaupt welche anfallen). So wie ich es sehe bin ich aber verpflichtet, neben Anlage S auch eine EÜR einzureichen - hier sind folgende Probleme aufgetreten:
a) Mir wird beim Ausfüllen der EÜR eine Fehlermeldung angezeigt, nach der ich die Einlagen und Entnahme einzugeben habe. Ich habe im Internet zwar lesen können, was es in etwa bedeutet, aber die ganzen Ausführungen scheinen sich ehrlich gesagt eher auf gewerbliche hauptberufliche Tätigkeiten zu beziehen, mit separatem Konto etc. Muss ich in die Felder nun tatsächlich sämtliche Kontobewegungen meines Privatkontos erfassen?
b) Im letzten Jahr habe ich einen Laptop gekauft, den ich ca. 50% privat und 50% im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit nutze. Gebe ich dann die Hälfte des Kaufpreises als Betriebsausgabe (Arbeitsmittel Z. 57) an? Oder den kompletten Preis und die 50% dann als Nutzungsentnahme o. ä.?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Beste Grüße
ich habe zwei Fragen zur Steuererklärung:
Ich habe aber hauptberuflichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis - im letzten Jahr habe ich eine nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit angemeldet . Ich habe lediglich ein Privatkonto, über das die Einnahmen meines Hauptberufs laufen, und natürlich auch die ganzen Ausgaben wie Privatmiete, Strom, Versicherungen etc. Es geht um sehr geringfügige Einnahmen von 1200-2000 Euro jährlich, die zum Teil über die Übungsleiterpauschale auch steuerfrei sind, und außerdem um sehr niedrige Ausgaben (wenn überhaupt welche anfallen). So wie ich es sehe bin ich aber verpflichtet, neben Anlage S auch eine EÜR einzureichen - hier sind folgende Probleme aufgetreten:
a) Mir wird beim Ausfüllen der EÜR eine Fehlermeldung angezeigt, nach der ich die Einlagen und Entnahme einzugeben habe. Ich habe im Internet zwar lesen können, was es in etwa bedeutet, aber die ganzen Ausführungen scheinen sich ehrlich gesagt eher auf gewerbliche hauptberufliche Tätigkeiten zu beziehen, mit separatem Konto etc. Muss ich in die Felder nun tatsächlich sämtliche Kontobewegungen meines Privatkontos erfassen?
b) Im letzten Jahr habe ich einen Laptop gekauft, den ich ca. 50% privat und 50% im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit nutze. Gebe ich dann die Hälfte des Kaufpreises als Betriebsausgabe (Arbeitsmittel Z. 57) an? Oder den kompletten Preis und die 50% dann als Nutzungsentnahme o. ä.?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Beste Grüße
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