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Zeilen 125/126 bei freiberuflicher (nebenberuflicher!) Tätigkeit + Betriebsausgaben

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    Zeilen 125/126 bei freiberuflicher (nebenberuflicher!) Tätigkeit + Betriebsausgaben

    Hallo

    ich habe zwei Fragen zur Steuererklärung:

    Ich habe aber hauptberuflichen Tätigkeit im Angestelltenverhältnis - im letzten Jahr habe ich eine nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit angemeldet . Ich habe lediglich ein Privatkonto, über das die Einnahmen meines Hauptberufs laufen, und natürlich auch die ganzen Ausgaben wie Privatmiete, Strom, Versicherungen etc. Es geht um sehr geringfügige Einnahmen von 1200-2000 Euro jährlich, die zum Teil über die Übungsleiterpauschale auch steuerfrei sind, und außerdem um sehr niedrige Ausgaben (wenn überhaupt welche anfallen). So wie ich es sehe bin ich aber verpflichtet, neben Anlage S auch eine EÜR einzureichen - hier sind folgende Probleme aufgetreten:

    a) Mir wird beim Ausfüllen der EÜR eine Fehlermeldung angezeigt, nach der ich die Einlagen und Entnahme einzugeben habe. Ich habe im Internet zwar lesen können, was es in etwa bedeutet, aber die ganzen Ausführungen scheinen sich ehrlich gesagt eher auf gewerbliche hauptberufliche Tätigkeiten zu beziehen, mit separatem Konto etc. Muss ich in die Felder nun tatsächlich sämtliche Kontobewegungen meines Privatkontos erfassen?
    b) Im letzten Jahr habe ich einen Laptop gekauft, den ich ca. 50% privat und 50% im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit nutze. Gebe ich dann die Hälfte des Kaufpreises als Betriebsausgabe (Arbeitsmittel Z. 57) an? Oder den kompletten Preis und die 50% dann als Nutzungsentnahme o. ä.?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    Beste Grüße




    #2
    b) Im letzten Jahr habe ich einen Laptop gekauft, den ich ca. 50% privat und 50% im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit nutze. Gebe ich dann die Hälfte des Kaufpreises als Betriebsausgabe (Arbeitsmittel Z. 57) an? Oder den kompletten Preis und die 50% dann als Nutzungsentnahme o. ä.?
    Das kannst du machen, wie du magst. Allerdings ist ein Laptop ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens und muss entweder über 36 Monate abgeschrieben

    oder bei Nettoanschaffungskosten bis 800,00 € als GWG behandelt werden. Bei Abschreibung erfolgt die Erfassung in der Anlage AVEÜR zur EÜR.

    In den Zeilen 125 und 126 werden in der Regel auch 0-Werte akzeptiert, die betriebliche Nutzung eines privaten KFZ muss aber als Nutzungseinlage erfasst werden.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es scheint geplant zu sein coronabedingt verbesserte Abschreibungsregelungen für Computerhardware zu schaffen. Ob das jetzt erst ab 2021 gilt oder schon für 2020, bleibt abzuwarten, ein Gesetzgebungsverfahren gibt es noch nicht.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Im Bund-Länder-Beschluss vom 19.01. heißt es:

        Zur weiteren Stimulierung der Wirtschaft und zur Förderung der Digitalisierung werden bestimmte digitale Wirtschaftsgüter rückwirkend zum 1. Januar 2021 sofort abgeschrieben. Damit können insoweit die Kosten für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung zukünftig im Jahr der Anschaffung oder Herstellung steuerlich vollständig berücksichtigt werden. Gleichzeitig profitieren davon auch alle, die im HomeOffice arbeiten. Die Umsetzung soll untergesetzlich geregelt und damit schnell verfügbar gemacht werden.

        Woanders habe ich gelesen, dass die Maßnahme soll auch noch für Anschaffungen aus dem Jahr 2020 gelten soll, wenn der Restwert noch zu 100 Prozent abgeschrieben werden kann. Das verstehe ich aber so, dass das letztlich die Steuererklärung 2021 betrifft. Aber abwarten.

        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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