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"Corona-Pauschale"

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    "Corona-Pauschale"

    Guten Morgen an alle,

    ich habe einige Anmerkungen und ein paar Fragen an die Erfahrenen hier im Kreis.

    Elster-Online ist ja nun das Medium der Wahl. Ich bin etwas entäuscht darüber, dass die Onlineversion sich nicht
    an den bisherigen Papier- und Elsteranwendungen orientiert. Die Nummerierungen der Zeilen -sei es im Mantelbogen oder auch
    in den Anlagen einschließlich der Lst-Bescheinigung ist nicht identisch in der Online-Anwendung - Schade.

    Meine eigentliche Frage an dieser Stelle, wo wird der Pauschbetrag (5€/Tag) für das Homeoffice in der Anlange N erfasst - unter Werbungskosten
    (als Freitexteingabe) oder unter Arbeitszimmer?
    Gibt es für Bescheinigungen, Belege und Abschreibungsaufstellungen eine Uploadfunktion? Wie dokumentiere ich das?

    Danke für die Unterstützung.


    #2
    Zitat von suomi117 Beitrag anzeigen
    Meine eigentliche Frage an dieser Stelle, wo wird der Pauschbetrag (5€/Tag) für das Homeoffice in der Anlange N erfasst - unter Werbungskosten
    (als Freitexteingabe) oder unter Arbeitszimmer?
    Gibt es für Bescheinigungen, Belege und Abschreibungsaufstellungen eine Uploadfunktion? Wie dokumentiere ich das?
    Hallo suomi117,
    es spricht nichts gegen eine Freitexteingabe.
    Grundsätzlich musst du ja keine Belege einreichen, erst auf Anforderung.
    Man arbeitet daran, dass ein Upload möglich sein wird.
    Ansonsten kannst du natürlich per Mail mit Betreff zur Steuernummer Nachweise deiner Wahl einschicken.

    Tschüß


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      #3
      Hallo holzgoe,

      vielen Dank für die schnelle Antwort.

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        #4
        Gibt es für Bescheinigungen, Belege und Abschreibungsaufstellungen eine Uploadfunktion? Wie dokumentiere ich das?
        Es gibt das Formular Belegnachreichung, mit dem du PDF-Files hochladen kannst. Du erhältst dabei auch ein Übertragungsprotokoll.

        Einzige Schwäche: Man braucht eine Steuernummer. Per E-Mail würde ich persönlich nichts mehr an das Finanzamt schicken.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo zusammen, kurze Nachfrage dahingehend: Wo hat man denn in der Anlage N die Möglichkeit einen Freitext einzugeben um die
          "Corona-Pauschale" abzusetzen? Ich finde da keine passende Kategorie und kein Feld wo man Freitext eingeben könnte. Nur vordefinierte Auswahlmöglichkeiten oder habt ihr da einfach was eingetippt? Hätte es jetzt unter Anlage N - Punkt 11 Aufwendungen für Arbeitsmittel (soweit nicht steuerfrei ersetzt) oder Punkt 12 Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer eingetragen. Wo habt ihr es eingetragen?



          Danke im voraus für eure Hilfe.
          Zuletzt geändert von Maggus1988; 28.01.2021, 18:56.

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            #6
            Meinst du mit "Corona-Pauschale" die Homeoffice-Pauschale von 5,00 € täglich, maximal 600,00 € in 2020?

            Die bitte nicht beim häuslichen Arbeitszimmer oder unter Arbeitsmittell eintragen, sondern bei Weitere Werbungskosten.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Genau die meine ich. Vielen Dank für die Info.

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                #8
                Ich habe eine Frage zu der 5€ Homeoffice Pauschale.
                Meine Frau ist Lehrerin.
                2020 war die Schule ja an vielen Tagen geschlossen. Sie hat vieles online per Konferenz etc. erledigt.
                Die Anzahl der Schulschließtage 2020 kann ich herausfinden, das ist nicht das Problem. Für diese Tage sollte ich ja dann die 5€ pro Tag Pauschale eintragen können (sonstige Werbungskosten).
                Nun stellt sich mit die Frage ob ich die km Tage für die Pendlerpauschale um die Homeofficetage reduzieren muss? Denn an mindestens 20 von 80Tagen (Beispiel) war sie trotzdem an der Schule um zu kopieren, Unterlagen zu liefern bzw. abzuholen, Besprechungen usw.).
                Denkt ihr das könnte Probleme geben? Es entspricht ja der Realität. Aber einen Nachweis wie oft sie an den HomeofficeTagen tatsächlich im der Schule war gibt es natürlich nicht. Danke!

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                  #9
                  Zitat von HEPHHEPH Beitrag anzeigen
                  Denkt ihr das könnte Probleme geben?
                  Das hat jetzt mit Mein Elster aber nichts zu tun. Du musst Deine Angaben in der Erklärung halt entsprechend den tatsächlichen Verhältnissen machen.

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                    #10
                    Die Neuregelung sieht einen pauschalen Abzug von 5 Euro/Tag, maximal 600 Euro im Jahr - das entspricht 120 Heimarbeitstagen - als Betriebsausgaben oder Werbungskosten vor. Die Pauschale wird nur für die Tage gewährt, an denen ausschließlich zu Hause gearbeitet wurde. Fahrtkosten (z.B. Entfernungspauschale) sind für diese Tage grundsätzlich nicht abziehbar
                    Die Aussage des BMF lässt da keine Frage offen.

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                      #11
                      Nach meiner Erfahrung haben Lehrer in aller Regel ein häusliches Arbeitszimmer. Wenn man das absetzt, gibt es ebenfalls keine Homeoffice-Pauschale.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Nach meiner Erfahrung haben Lehrer in aller Regel ein häusliches Arbeitszimmer. Wenn man das absetzt, gibt es ebenfalls keine Homeoffice-Pauschale.
                        Dass die Home-Office-Pauschale nur gilt, wenn kein häusliches Arbeitszimmer abgesetzt wird, sollte man aber inzwischen als bekannt voraus setzen.

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                          #13
                          Na dann war es ja gut das ich nochmal gefragt habe, war mir so nicht bewusst, denn ja wir setzen das Arbeitszimmer ab.

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                            #14
                            Dieser Thread ist sehr hilfreich! Wenn man unter den weiteren Werbungskosten die Homeoffice-Pauschale angibt, sollte man dann im Freitext auch die Anzahl der Tage angeben (bspw. „ Homeoffice-Pauschale (XXX Tage)“)? Ich selbst komme über die maximalen 120 Tage und frage mich, ob es Sinn macht, die tatsächlichen Tage irgendwie zu hinterlegen. Ansonsten gibt es ja nur weiter oben ein kumuliertes Feld für Urlaubs-, Krankheits-, Dienstreise- und Heimarbeitstage.

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                              #15
                              Ich selbst komme über die maximalen 120 Tage und frage mich, ob es Sinn macht, die tatsächlichen Tage irgendwie zu hinterlegen.
                              Ich würde das auch in diesem Fall machen. Die Anzahl der Tage ist ja nicht beschränkt, nur der maximale Betrag pro Jahr ist gedeckelt.

                              Solche Angaben dienen der Plausibilisierung.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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