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Automatische Berücksichtigung von Renten aus einem Altersvorsorgevertrag

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    Automatische Berücksichtigung von Renten aus einem Altersvorsorgevertrag

    Mein Riesterrente-Vertragspartner hat mir eine Bescheinigung über die 2020 erhaltene Rente geschickt mit dem Hinweis "Bitte füllen Sie die Anlage R-AV/bAV zur Einkommenssteuererklärung nur aus, wenn Sie von den hier bescheinigten Daten abweichen (...)."
    Bei der Anlage meiner Erklärung für 2020 habe ich die Daten von 2019 übernommen. In der Erklärung 2020 steht nun der Betrag aus 2019. Wie wird nun der Betrag aus 2020 "automatisch" berücksichtigt?

    #2
    Du musst den Betrag auf die Werte von 2020 aktualisieren, sonst stimmt die Steuerberechnung nicht.

    Was dir dein Anbieter da mitgeteilt hat, ist bei Verwendung von Mein ELSTER oder eines anderen Steuerprogramms nicht hilfreich.

    Nur bei Abgabe einer Steuererklärung auf Papier, kann man sich die Einträge sparen. Die Daten liegen dem Finanzamt natürlich vor,

    aber das war auch in der Vergangenheit schon der Fall.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      du solltest die Werte mit den Daten aus der Bescheinigung aktualisieren.
      Der Hinweis ist eigentlich für eine Erklärung auf Papier gedacht

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Funktioniert denn die Datenübernahme aus dem Vorjahr überhaubt, da die Anlage R-AV in 2020 neu eingeführt wurde?
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
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          #5
          Funktioniert denn die Datenübernahme aus dem Vorjahr überhaubt, da die Anlage R-AV in 2020 neu eingeführt wurde?
          Bei mir wurden die Daten aus einem von ElsterFormular stammenden Import der Daten von 2019 richtig übernommen.

          Meine gesetzliche Altersrente wurde in die Anlage R, meine Riesterrente korrekt in die neue Anlage R-AV /bAV eingetragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke für die Rückmeldung, gut zu wissen. Hat ggf jemand ähnlich gute nachrichten hinsichtlich der Anlage R-AUS?
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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              #7
              Ich kann die Erfahrung von Charlie24 bestätigen. R-Aus kommt in unserem Haushalt nicht vor, sodass ich dazu leider nichts sagen kann. Allerdings finde ich es traurig, dass Informationen, die den Finanzbehörden vorliegen dann nicht wenigstens als Vorbelegung in die Formulare übernommen werden.
              Wie sieht es denn bei der Vorbelegung von Werten in der Anlage N aus? Die Arbeitgeber übermitteln doch viele aktuelle Daten (Lohn, SV-Beiträge, etc.) werden die aktuellen Daten auch nicht übernommen?
              Ich mache für meine Frau, die jedes Jahr temporär in Österreich als Uni-Angestellte arbeitet, online die österreichische Steuererklärung. Dort ist die Steuererklärung vergleichsweise ein Kinderspiel. Lohn und SV-Beiträge des Arbeitgebers muss man z.B. nicht angeben, die sind ja dem Finanzamt (wie in Deutschland) bekannt. Für Werbungskosten muss man schon seit Jahren in der Regel keine Belege einreichen. Da musste ich in zehn Jahren erst zweimal Belege nachreichen, weil die Kosten dem Finanzamt nicht plausibel erschienen. Und die Belege ließen sich online hochladen.
              Deutschland muss was die Digitalisierung betrifft noch sehr viel nachholen.
              Zuletzt geändert von hgna; 26.01.2021, 16:37. Grund: Ergänzung

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                #8
                Allerdings finde ich es traurig, dass Informationen, die den Finanzbehörden vorliegen dann nicht wenigstens als Vorbelegung in die Formulare übernommen werden.
                Die können über den Bescheinigungsabruf sehr wohl in die Steuererklärung übernommen werden und das sollte man auch tun, wenn man vorab

                eine zutreffende Steuerberechnung haben will. Wenn du Daten, die dem Finanzamt vorliegen, nicht einträgst oder über den Abruf einfüllst,

                gibt es keine korrekte Steuerberechnung.

                Wenn mir das egal ist, dann kann ich, soweit noch zulässig, auch gleich auf Papier einreichen.

                Auch in Deutschland muss man nur noch selten Belege einreichen und hochladen kann man die Belege inzwischen auch bundesweit.

                Fakt ist, dass die Digitalisierung im Bereich der Steuerverwaltung gegenüber anderen öffentlichen Bereichen durchaus weit fortgeschritten ist,

                was nicht heißt, dass der Prozess der Digitalisierung bereits zu aller Zufriedenheit abgeschlossen ist.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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