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gemeinsamer Abrufcode oder seperate Codes bei gemeinsamer Steuererklärung?

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    gemeinsamer Abrufcode oder seperate Codes bei gemeinsamer Steuererklärung?

    Ich erstelle für meine Frau und mich eine gemeinsame Steuererklärung. Wir werden gemeinsam veranlagt. Für mich habe ich einen Abrufcode beantragt und erhalten. Benötigt meine Frau ebenfalls einen (eigenen) Code und muss sie ihn persönlich beantragen oder kann ich das für sie erledigen?

    #2
    Für deine Frau wird nur ein Freischaltcode benötigt. Denn beantragst du unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten >

    > Bescheinigungen anderer Personen. Deine Frau erhält dann entweder einen Brief mit dem Freischaltcode oder, falls sie ein eigenes Konto bei

    Mein ELSTER hat, kann sie die Freischaltung dort vornehmen. Sonst gibt sie dir den Brief mit dem Freischaltcode, den du einmalig eingibst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      du musst für deine Frau einen Freischaltcode beantragen.
      Dann läuft es über deinen Abrufcode

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        Hallo zusammen,

        ich mache mal hier weiter, da es thematisch genau passt (gemeinsame Steuererklärung, Datenabruf für Ehepartner).

        Unter Elster > Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen und Abrufberechtigungen anderer Personen steht:

        Sie haben keinen gültigen Abrufcode (G).
        Ein gültiger Abrufcode wird benötigt, um Berechtigungen zu genehmigen und Bescheinigungen abzurufen.
        Ok, will ich ja nicht, ich will den Freischaltcode für meinen Ehepartner beantragen...

        Aber ok, auf zum Abrufcode (Elster > Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Zustimmung und Abrufcode (G)):

        Zustimmung widerrufen:
        Sie haben bereits zugestimmt
        Abrufcode verwalten:
        Beantragen:
        [...]
        Abrufcode beantragen (ausgegraut)
        Stornieren:
        Wenn Sie einen Abrufcode zum Abrufen von Bescheinigungen und Genehmigungen von Berechtigungen besitzen, können Sie hier Ihren Abrufcode stornieren.
        (keine Schaltflächen)

        Historie ungültiger Abrufcodes:
        Keine Abrufcodes vorhanden
        Hintergrund:
        Ich habe mich gestern bei Elster.de mit dem nPA registriert (und überraschenderweise wurde meine IdNr auch im Profil eingetragen), danach ein Zertifikat beantragt, beim zweiten Mal wohl auch heruntergeladen und in meinem Steuerprogramm hinterlegt.

        Heute trieb mich die Vermutung, dass wohl mein Steuerprogramm irgendwie nicht den Abrufcode „angefordert“ haben wird und ich bin nochmal in Elster.de rein und habe tatsächlich unter Elster > Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Zustimmung und Abrufcode (G) die „Zustimmung“ erteilt (nachdem ich schon das Forum hier konsultiert habe).

        Da hänge ich jetzt irgendwie fest und weiß nicht weiter...

        PS: Was bedeutet eigentlich das weiße G im blauen Kreis hinter „Abrufcode(G)“?

        Kommentar


          #5
          Da hänge ich jetzt irgendwie fest und weiß nicht weiter...
          Du wirst m. M. nach warten müssen, bis du den Brief mit dem Abrufcode im Format XXXXX-XXXXX in Händen hast.

          PS: Was bedeutet eigentlich das weiße G im blauen Kreis hinter „Abrufcode(G)“?
          Das ist ein Link zum Glossar. Beim Aufruf wird ein Text eingeblendet, der nähere Informationen zum Abrufcode enthält.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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            #6
            Hiya Charlie24,

            lieben Dank für Deine flotte Antwort.

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Du wirst m. M. nach warten müssen, bis du den Brief mit dem Abrufcode im Format XXXXX-XXXXX in Händen hast.
            Ja, aber beantragen kann ich ihn ja nicht (Feld ist ausgegraut), nirgendwo ein Hinweis, dass er mir zugeschickt wird?
            Ist die Annahme korrekt, dass bei der erstmaligen Erteilung dieser „Zustimmung“ der Abrufcode automatisch erzeugt wird?

            Und der Abrufcode wird dann nicht nur „benötigt, um Berechtigungen zu genehmigen und Bescheinigungen abzurufen“, sondern auch um Berechtigungen anzufordern?
            (Was ja dann mit dem weiteren Briefpostversand nochmal ein paar Tage mehr dauert...)


            Das ist ein Link zum Glossar. Beim Aufruf wird ein Text eingeblendet, der nähere Informationen zum Abrufcode enthält.
            Oh... Danke, hatte mich da auf dem Mobiltelefon angemeldet, damit ich mit den Ausweisapp2s nicht so jonglieren muss...

            Danke & cu.

            Update einen Tag nach dem ursprünglichen Post (falls jemand sich hierher verwirrt):
            Ich konnte nun einen Freischaltcode beantragen, ohne dass sich offensichtlich etwas geändert hat (‚natürlich‘ noch keine Post, Dialog Abrufcode unverändert, ausgegrauter Bestellbutton, kein „stornierbarer“ Code sichtbar).

            Update 2 fünf Tage nach dem ursprünglichen Post:
            Der Freischaltcode kam 4 Tage nach Beantragung, vom Abrufcode weiterhin keine Spuren (online oder im Briefkasten).
            Daher hatte ich nochmal in meinem Steuerprogramm nachgesehen, ob ich vielleicht dort etwas übersehen habe - und ja, irgendwie bin ich dann doch zur Schaltfläche Abrufcode beantragen gekommen (da scheine ich etwas falsch interpretiert zu haben - hilft aber trotzdem nichts, angeblich wäre schon ein Abruf "für den gleichen Zeitraum" beantragt, obwohl ich nur mein Geburtsdatum abgegeben habe.
            Warten wir weiter.

            Update 3 dreizehn Tage nach dem ursprünglichen Post:
            Wenn Elster sagt man brauche den Abrufcode nur für den Zugriff mittels Zertifikat, dann meint das tatsächlich: Du bekommst ihn auch nur, wenn Du damit angemeldet bist - genial. Trotz sicherer Anmeldung mit Personalausweis durfte ich den Abrufcode nicht beantragen(!), deshalb war der Button auch ausgegraut.
            Ich bin entsetzt von dieser Art der Benutzerführung.

            Funfact: User können ihn noch nicht einmal über den Personalausweis-Login stornieren, wenn sie "den Verdacht haben, dass andere Personen Kenntnis von diesem Abrufcode haben." (Button ausgegraut)

            2021-04-25 23_02_20-ELSTER - Abrufcode.png2021-04-25 23_03_32-ELSTER - Abrufcode.png
            #EinmalMitProfis
            Zuletzt geändert von ghostmju; 25.04.2021, 23:06. Grund: Heureka, ich krieg' Plaque.

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              #7
              Und der Abrufcode wird dann nicht nur „benötigt, um Berechtigungen zu genehmigen und Bescheinigungen abzurufen“, sondern auch um Berechtigungen anzufordern?
              Der Abrufcode wird für eine Reihe von Aktionen benötigt, das ist richtig. Die Genehmigung von Anträgen einer anderen Person gehört z. B. auch dazu,

              ob es noch weitere gibt, weiß ich selbst auch nicht.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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