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Investitionskostenabzug beim Einspruch in bestehende EkSt. Erklärung eintragen

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  • Marlon
    antwortet
    Vielen, vielen Dank.
    P: Ja, den Einspruch habe ich per Post eingelegt. Und werde jetzt einfach per Post den IAB nachreichen. Danke Euch.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    ja, Einspruch geht über Elster, aber vermutlich ist das hier nicht geschehen.
    Daher halte ich es nicht für zielführend, jetzt doch diesen Weg zu nehmen.

    Stefan

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  • multi
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Der Einspruch geht schon über Mein ELSTER, da hätte man den Betrag doch in der Begründung gleich formlos nacherklären können.
    So würde ich es machen, spart Papier, Porto und den Weg zum Briefkasten, und man kann dem FA dann sagen, man habe es doch per Elster gemacht. Die Kenntnisse bei Sachbearbeitern, was Elster kann oder nicht kann, sind recht inhomogen verteilt.

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  • Charlie24
    antwortet
    Der Einspruch geht schon über Mein ELSTER, da hätte man den Betrag doch in der Begründung gleich formlos nacherklären können.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    ja, formlos heißt "Brief". Und über Elster geht das gerade nicht, daher hatte ich ein "(nur)" eingefügt.

    Stefan

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  • Marlon
    antwortet
    Danke. Ich hatte beim Finanzamt angerufen und die sagten ich müsse das über Elster machen. Formlos heißt: Einfach in einem Brief ans Finanzamt den IAB erklären?

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  • Charlie24
    antwortet
    Den hättest du doch gleich mit dem Einspruch nacherklären können.

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  • reckoner
    antwortet
    Hallo,

    das geht (nur) formlos.

    Stefan

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  • Investitionskostenabzug beim Einspruch in bestehende EkSt. Erklärung eintragen

    Guten Abend,

    weiß jemand, wie und wo ich in der 2019er Einkommensstuererklärung noch einen Investitionskostenabzug eintragen kann - nachdem ich sie bereits abgegeben habe. Der Bescheid ist da. Ich habe Einspruch eingelegt - wie gehts jetzt weiter?

    Für jede Hilfe dankbar,
    Marlon
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