Investitionskostenabzug beim Einspruch in bestehende EkSt. Erklärung eintragen

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  • Marlon
    Neuer Benutzer
    • 25.01.2021
    • 4

    #1

    Investitionskostenabzug beim Einspruch in bestehende EkSt. Erklärung eintragen

    Guten Abend,

    weiß jemand, wie und wo ich in der 2019er Einkommensstuererklärung noch einen Investitionskostenabzug eintragen kann - nachdem ich sie bereits abgegeben habe. Der Bescheid ist da. Ich habe Einspruch eingelegt - wie gehts jetzt weiter?

    Für jede Hilfe dankbar,
    Marlon
  • reckoner
    Erfahrener Benutzer
    • 27.12.2009
    • 5920

    #2
    Hallo,

    das geht (nur) formlos.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45929

      #3
      Den hättest du doch gleich mit dem Einspruch nacherklären können.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Marlon
        Neuer Benutzer
        • 25.01.2021
        • 4

        #4
        Danke. Ich hatte beim Finanzamt angerufen und die sagten ich müsse das über Elster machen. Formlos heißt: Einfach in einem Brief ans Finanzamt den IAB erklären?

        Kommentar

        • reckoner
          Erfahrener Benutzer
          • 27.12.2009
          • 5920

          #5
          Hallo,

          ja, formlos heißt "Brief". Und über Elster geht das gerade nicht, daher hatte ich ein "(nur)" eingefügt.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45929

            #6
            Der Einspruch geht schon über Mein ELSTER, da hätte man den Betrag doch in der Begründung gleich formlos nacherklären können.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4268

              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Der Einspruch geht schon über Mein ELSTER, da hätte man den Betrag doch in der Begründung gleich formlos nacherklären können.
              So würde ich es machen, spart Papier, Porto und den Weg zum Briefkasten, und man kann dem FA dann sagen, man habe es doch per Elster gemacht. Die Kenntnisse bei Sachbearbeitern, was Elster kann oder nicht kann, sind recht inhomogen verteilt.

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              • reckoner
                Erfahrener Benutzer
                • 27.12.2009
                • 5920

                #8
                Hallo,

                ja, Einspruch geht über Elster, aber vermutlich ist das hier nicht geschehen.
                Daher halte ich es nicht für zielführend, jetzt doch diesen Weg zu nehmen.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                Kommentar

                • Marlon
                  Neuer Benutzer
                  • 25.01.2021
                  • 4

                  #9
                  Vielen, vielen Dank.
                  P: Ja, den Einspruch habe ich per Post eingelegt. Und werde jetzt einfach per Post den IAB nachreichen. Danke Euch.

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