Hallo, ich bräuchte bei folgendem Sachverhalt mal Hilfe. Um es mal allgemein zu formulieren, es geht um einen gewerblich tätigen Einzelunternehmer, welcher durch seine gewerbliche Tätigkeit ebenfalls Einnahmen von der VG Wort erhält. Anlage S spielt daher m.E. keine Rolle, sondern nur die Anlage G, wie in den Vorjahren auch.
Die VG Wort hat eine Gutschrift erstellt. Keine Rechnung des Einzelunternehmers an die VG Wort, sondern eine Gutschrift der VG Wort an den gewerblich tätigen Einzelunternehmer. In dieser Gutschrift ist vermerkt, dass "gesetzliche Vergütungsansprüche nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c UrhG in Folge des EuGH-Urteils vom 18. Januar 2017 (C-37/16, SAWP) nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegen."
Wo genau, also in welchem Feld, sind solche Umsätze in Anlage G und/oder in EÜR zu erfassen? Ich erinnere mich dunkel daran zurück, dass "keine Umsatzsteuer" nicht bedeutet "keine Umsatzsteuer", sondern dass es da zahlreiche Unterschiede gibt. Irgendwas mit steuerbar und nicht steuerbar oder steuerbar und steuerfrei usw. gab es da.
Die VG Wort hat eine Gutschrift erstellt. Keine Rechnung des Einzelunternehmers an die VG Wort, sondern eine Gutschrift der VG Wort an den gewerblich tätigen Einzelunternehmer. In dieser Gutschrift ist vermerkt, dass "gesetzliche Vergütungsansprüche nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c UrhG in Folge des EuGH-Urteils vom 18. Januar 2017 (C-37/16, SAWP) nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegen."
Wo genau, also in welchem Feld, sind solche Umsätze in Anlage G und/oder in EÜR zu erfassen? Ich erinnere mich dunkel daran zurück, dass "keine Umsatzsteuer" nicht bedeutet "keine Umsatzsteuer", sondern dass es da zahlreiche Unterschiede gibt. Irgendwas mit steuerbar und nicht steuerbar oder steuerbar und steuerfrei usw. gab es da.
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