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Wo sind Einnahmen und Ausgaben VG Wort anzugeben (Anlage G, EÜR, Umsatzsteuer)

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    Wo sind Einnahmen und Ausgaben VG Wort anzugeben (Anlage G, EÜR, Umsatzsteuer)

    Hallo, ich bräuchte bei folgendem Sachverhalt mal Hilfe. Um es mal allgemein zu formulieren, es geht um einen gewerblich tätigen Einzelunternehmer, welcher durch seine gewerbliche Tätigkeit ebenfalls Einnahmen von der VG Wort erhält. Anlage S spielt daher m.E. keine Rolle, sondern nur die Anlage G, wie in den Vorjahren auch.

    Die VG Wort hat eine Gutschrift erstellt. Keine Rechnung des Einzelunternehmers an die VG Wort, sondern eine Gutschrift der VG Wort an den gewerblich tätigen Einzelunternehmer. In dieser Gutschrift ist vermerkt, dass "gesetzliche Vergütungsansprüche nach § 27 sowie §§ 54, 54a und 54c UrhG in Folge des EuGH-Urteils vom 18. Januar 2017 (C-37/16, SAWP) nicht mehr der Umsatzsteuer unterliegen."

    Wo genau, also in welchem Feld, sind solche Umsätze in Anlage G und/oder in EÜR zu erfassen? Ich erinnere mich dunkel daran zurück, dass "keine Umsatzsteuer" nicht bedeutet "keine Umsatzsteuer", sondern dass es da zahlreiche Unterschiede gibt. Irgendwas mit steuerbar und nicht steuerbar oder steuerbar und steuerfrei usw. gab es da.

    #2
    In der Anlage G ist nur der Gewinn zu erfassen. Wenn die Vergütung der VG Wort wirklich dem Gewerbebetrieb zuzurechnen ist, was wir nicht beurteilen

    können und wollen, dann ist die aus welchen Gründen auch immer umsatzsteuerfreie Betriebseinnahme in Zeile 15 der EÜR für den Gewerbebetrieb zu

    erfassen. Nur bei einem Kleinunternehmer käme das in die Zeilen 11 und 12 der EÜR.

    Bei der Umsatzsteuererklärung weiß ich es nicht auswendig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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