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Frage steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

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    Frage steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

    Hallo,

    ich habe nun endlich Zugang zum Elsterformular.

    Meine Frage ist, muss man (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen) komplett ausfüllen? Oder nur die Punkte ausfüllen, die wichtig sind.

    Mir geht es hauptsächlich nur um die Kleinunternehmen Regelung.


    #2
    Du kannst den Fragebogen für die steuerliche Erfassung mit ElsterFormular gar nicht ausfüllen. Du kannst dafür Mein Elster nutzen, in ElsterFormular war das nie möglich.

    Ja, scheinbar ist das der neue Trend, dass man erstmal fragt ob man die Fragen auch beantworten muss. Wo hast Du denn Fehlermeldungen?

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      #3
      Hallo,

      Norm

      Zitat: ich habe nun endlich Zugang zum Elsterformular.

      Das nützt dir nichts.
      ElsterFormular hat ausgedient

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Zum ElsterFormular hast du sicher keinen Zugang, das Programm wurde nämlich letztmals für 2019 angeboten !

        Du hast einen Zugang zu der Webanwendung Mein ELSTER.

        Ja, man muss den Fragebogen komplett ausfüllen. das geht schneller als du denkst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Oh echt schnelle Antworten hier

          Ja genau Mein Elster, da habe ich den (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen) gerade vor mir. Das sind 21 Fragen.

          Ok, dann werde ich das mal durch arbeiten.

          Kommentar


            #6
            Vieles lässt sich ankreuzen ! Wenn du bei einzelnen Punkten nicht klar kommst, kannst du doch hier fragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Norm Beitrag anzeigen
              Hallo,
              Meine Frage ist, muss man (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen) komplett ausfüllen? Oder nur die Punkte ausfüllen, die wichtig sind.
              Wichtig für dich oder wichtig für das FA :-)
              Ohne Kenntnis der steuerlichen Materie kann man nämlich gar nicht beurteilen ob die Frage wichtig ist oder nicht. Einfach komplett ausfüllen und gut ist.

              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #8
                Hallo,

                ist doch nicht so einfach, wie ich mir das dachte. Ich glaube nicht, dass die Kleinunternehmer Regelung für mich das Richtige ist.

                Kurz erklärt: Ich entwickle Spiele / Software, was ein Unternehmen in der USA weltweit verkauft. Ich bekomme von dem Unternehmen das versteuerte Netto überwiesen und das Unternehmen führt die Umsatzsteuer jeweils im Land des Verkaufes ab.

                Einmal im Jahr bekomme ich Bescheid für das Finanzamt.

                Eventuell habt ihr ja einen Rat für mich?

                Ich habe einen Steuerberater usw. schon kontaktiert, aber Corona lässt ja grüßen.

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                  #9
                  Das ist Deine unternehmerische Entscheidung, ob Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst oder nicht. Und: Du musst die Entscheidung treffen, musst Dich also hier dazu äußern.

                  Kommentar


                    #10
                    Hallo,

                    weil sich das noch in die Länge zieht mit dem Steuerberater habe ich soweit alles selbst ausgefüllt. Zumindest das, was man ausfüllen konnte weil (8 - Abweichender Ort der Geschäftsleitung) habe ich ja nicht.

                    Ich hänge bei (20 - Umsätze im Bereich des Handels mit Waren über das Internet) fest. Ich habe eine Webseite und verkaufe aber über diese nicht, sondern verlinke nur auf dem Shop, wo es angeboten wird. 171 und 172 könnte man eigentlich trotzdem mit angeben. Bei 173 bin ich mir nicht sicher, wie genau es gemeint ist.

                    Wie gesagt wird es über ein anderes Unternehmen verkauft über einen WebShop, man bekommt es aber nur als elektronische Unterhaltungsware und nicht auf Datenträgern.

                    Trifft die Nr. 173 auch auf mich zu? Die ganzen Paragraphen machen einen irre.

                    Kommentar


                      #11
                      Was Du angeben musst sind 1. Persönliche Daten/Bankverbindung/Beginn der Tätigkeit/Neugründungen zum/Geschätzter Gewinn z.B 2019 + 2020/Gewinnermittlungsart "Einnahmeüberschussrechnung/ Umsatz 2019 u. 2020/ Wenn der Umsatz im Kalenderjahr unter 22.000 € in 2020 gelegen hat , kannst Du die Kleinunternehmer-Regeleung in Anspruch nehmen , Das war es dann mit dem ausfüllen !

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                        #12
                        Lies dir mal die Vorschriften durch, dann wird vielleicht klarer, um was es bei der Zeile 173 geht.

                        https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__22f.html
                        http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25e.html
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                        Kommentar


                          #13
                          Hat denn der Betreiber des Webshops von Dir die Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger im Sinne des § 22f Absatz 1 Satz 2 UStG angefordert?

                          Kommentar


                            #14
                            Ich hab den Fragebogen nur in Papierform momentan auf dem Schirm . Wonach wird denn in Zeile 173 gefragt ?

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo,

                              ich verstehe diesen (§ 22f Absatz 1 Satz 2 UStG) nicht ganz. Ich möchte da auch nichts falsches ausfüllen.

                              - Die Anmeldung vom Gewerbe war diesen Monat erst.
                              - Ich musste bei diesen Unternehmen Steuerinformationen hinterlegen, Formular W 8 / W 9 und allgemein Informationen.
                              - Das Unternehmen verkauft meine Entwicklung über Ihren WebShop. ( Unternehmenssitz USA)
                              - Auf den Rechnungen steht mein Name.
                              - Das Unternehmen führt die Umsatzsteuer jeweils im Land des Verkaufes ab.
                              - Ich bekomme einmal im Jahr unterlagen für das Finanzamt. Und habe auch jederzeit zugriff darauf, wenn es eher benötigt wird.
                              - Ich bekomme nur den Nettobetrag ausgezahlt.

                              Eventuell Hilft das ja weiter.

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