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Steuererklärung, Steuerfreie Verpflegungszuschüsse

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    Steuererklärung, Steuerfreie Verpflegungszuschüsse

    Hallo,
    bin seit 2 Tagen am Suchen, kein Ergebnis:
    In Zeile 20, Lohnsteuerbescheinigung sind steuerfreie Verpflegungszuschüsse v. AG eingetragen.
    Lt. Internet-Suche sollen diese in Anlage N, Zeile 51-57 eingegeben werden.
    Diese Zeilen finde ich in elster nicht. Anlage N, Kap. 14 - "weitere Werbungskosten" = Zeilen 47 - 48,
    Kap. 15 "Reisekosten" beginnt mit Zeile 62.
    Wo sind nur die Zeilen 51 - 57 versteckt??

    Kann mir jemand weiterhelfen,
    danke, fredl.

    #2
    Es gibt bei der Anlage N doch auch die Seite 16 - Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung. Dort wirst du fündig.

    Die Zeilennummern haben sich 2020 offenbar geändert.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke Charlie24
      für die prompte Antwort!
      Werde die Zeilen 71 u. 72 in Seite 16 entsprechend ausfüllen!

      Zum Verständnis:
      Wenn ich keine Angaben mache sollte, dann wird der kpl. Betrag aus Zeile 20 der Lohnsteuerbesch. versteuert?
      D. h., ich muß mir v. AG, Reisekostenstelle, eine Liste aller Dienstreisen geben lassen?
      Die Aufwendungen f. Reisen werden dann dem Betrag auf Z. 20 gegengerechnet?

      Ist ja ein irrer Aufwand, bei über 100 Auslands-Übernachtungen in div. Staaten .

      Gruß, fredl

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        #4
        Hallo,

        und dann noch gestellte Mahlzeiten abziehen.
        Hoffentlich sind es keine 100 Länder

        Gruß FIGUL

        Gruß FIGUL

        Kommentar


          #5
          Wenn ich keine Angaben mache sollte, dann wird der kpl. Betrag aus Zeile 20 der Lohnsteuerbesch. versteuert?
          Damit müsstest du rechnen. Es ist natürlich ein ziemlicher Aufwand, zu belegen, dass die steuerfreien Zuschüsse berechtigt sind,

          aber wenn sich dein Arbeitgeber nicht von dieser Aufzeichnungspflicht befreien lässt, was unter bestimmten Umständen möglich

          ist, dann wird das nicht zu ändern sein.
          Zuletzt geändert von Charlie24; 27.01.2021, 16:06.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hoffentlich sind es keine 100 Länder
            Ich weiß nicht, ob man überhaupt so viele Einträge machen kann. Ich weiß nur, dass bei ElsterFormular die Auslandstagegelder hinterlegt waren,

            was in Mein ELSTER bis heute nicht der Fall ist und den Erklärungsaufwand deutlich erhöht.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo,

              @Charlie24,

              du meinst wohl in deinem Beitrag#5 -ARBEITGEBER- anstatt AN

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

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                #8
                du meinst wohl in deinem Beitrag#5 -ARBEITGEBER- anstatt AN
                Danke, ich hab's ausgebessert.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Wenn du in deiner Steuererklärung die Reisekosten (VMA) in gleicher Höhe erklärst wie die Erstattung, dann glaube ich kaum, dass das FA eine Einzelaufstellung haben will.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                    #10
                    Wenn du in deiner Steuererklärung die Reisekosten (VMA) in gleicher Höhe erklärst wie die Erstattung, dann glaube ich kaum, dass das FA eine Einzelaufstellung haben will.
                    Der Meinung bin ich auch. Bei Auslandsdienstreisen in verschiedene Länder muss bekanntlich ohnehin recht detailliert erklärt werden.

                    Wenn das Ergebnis plausibel ist, wird da erfahrungsgemäß nicht nachgefragt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo,

                      bei mehreren Auflandsaufenthalten kommt nach meiner Erfahrung schon eine Differenz
                      von gezahlten und entstandenen VMA zustande

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        Um eine Differenz zu erkennen, muss man aber auch die entsprechenden Aufstellungen geführt haben um diese berechnen zu können.
                        Wenn man diese nicht hat und/oder den Aufwand scheut, dann verzichtet man eben auf mögliche WK.
                        Mit freundlichen Grüßen

                        Beamtenschweiß
                        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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