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    Riesterbeiträge

    Hallo,
    folgende Schwierigkeiten für mich. (Steuererklärung über Elster Online)

    Ich habe bereits im Forum gelesen, dass man die Riesterrente-Beiträge in der Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung eintragen muss.
    Das habe ich getan (Bild Riester1). Sonst nichts weiter diesbezüglich, (zb Anlage AV).
    Allerdings passiert in meiner Steuerberechung gar nichts ?!

    Vielen Dank



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    #2
    Hallo,

    die Anlage AV musst du trotzdem ausfüllen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Und die Anlage AV führt auch nur zu einer Günstigerprüfung, d.h. wenn der Zulagenanspruch, den Du über den Anbieter per zulagenantrag geltend machst, höher ist als die Steuerermäßigung aufgrund eines Sonderausgabenabzugs, dann ändert sich auch weiter nichts an der Steuerberechnung. Das wäre dann auch völlig richtig.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        super, vielen dank.

        und kann mir dann einer sagen, wo ich diese 528€ eintragen muss? -.-

        Vielen Dank

        Kommentar


          #5
          und kann mir dann einer sagen, wo ich diese 528€ eintragen muss? -.-
          Die kommen nur in die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung, die hast du ja dort schon eingetragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

            Die kommen nur in die Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung, die hast du ja dort schon eingetragen.
            das stimmt. Aber ich muss doch noch die Anlage AV ausfülle ? "oh man ich stehe aufm schlauch" -..-

            Danke

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              #7
              Zitat von iak91 Beitrag anzeigen
              Aber ich muss doch noch die Anlage AV ausfülle ?
              Natürlich. Die Höhe Deines Beitrags trägst Du dort aber nicht ein.

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                #8
                Aber ich muss doch noch die Anlage AV ausfülle
                Natürlich, aber dort kann man die geleisteten Beiträge nicht eintragen. Das muss man auch nicht, die Daten werden dem Finanzamt vom Anbieter gemeldet.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                Kommentar


                  #9
                  Genau deswegen brauchst Du ja auch die Anlage Zusatzangaben, da sonst Deine unverbindliche Steuerberechnung nicht funktionieren kann. Diese Anlage wird auch nicht an das Finanzamt übermittelt, denn das Finanzamt hat ja die elektronischen Daten, das Finanzamt braucht nur Deinen Antrag in Form der Anlage AV samt Eintragungen.
                  Schönen Gruß

                  Picard777

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                    #10
                    Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
                    das Finanzamt braucht nur Deinen Antrag in Form der Anlage AV samt Eintragungen.
                    weil es keinen Zwang gibt, die Förderung zu beantragen (z.B., um die Beitragsgarantie des Riestervertrags zu nutzen, aber die Rente des ungeförderten Vertrages dann später nur mit dem Ertragsanteil zu versteuern).
                    Und nur zur Ergänzung, die Anlage AV braucht es auch für die Vorausberechnung, da die Beträge, i.A. sozialversicherungspflichtiges Entgelt, für die Berechnung des Anspruchs auf Zulage benötigt werden.

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