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    Gewerbesteuer

    Ich habe in Zeile 99 einen ausgewiesenen Verlustvortrag eingetragen. Nunmehr erhalte ich eine Fehlermeldung. Lt. dieser Fehlermeldung bei Prüfung auf Plausibilität in der Gewerbesteuererklärung 2018 heißt es:

    "Ein übernommener vortragsfähiger Gewerbeverlust nach § 10a Satz 9 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 8 GewStG darf nur erklärt werden, wenn es sich bei der
    Rechtsform um einen Betrieb gewerblicher Art handelt; im vorliegenden Fall wurde kein Betrieb gewerblicher Art als Rechtsform angegeben."

    Bei meinem Mandanten handelt es sich um einen Handwerker, für den ich unter Zeile 9 - Rechtsform "Sonstiger Einzelgewerbetreibender" eingegeben habe. In den Vorjahren konnte ich diese Verluste immer geltend machen, ohne das eine Fehlermeldung erschienen wäre. Die Daten konnten problemlos übermittelt werden.

    Was muss ich machen, damit ich die Daten senden kann?

    #2
    AW: Gewerbesteuer

    Zitat von stuv51 Beitrag anzeigen
    Was muss ich machen, damit ich die Daten senden kann?
    Na, die falsche Eintragung entfernen!

    Die Zeile ist nur für Betriebe gewerblicher Art vorgesehen. Auch wenn Dein Handwerker vielleicht für das städtische Wohnbauunternehmen tätig sein sollte, er selber gilt immer als Einzelunternehmer.

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      #3
      AW: Gewerbesteuer

      Wenn ich die Zeile "Sonstiger Gewerbetreibender" lösche und nichts eintrage, erhalte ich wiederum ein Fehlerprotokoll. Unter den ganzen Einträgen unter Zeile 9 gibt es keinen "Einzelunternehmer". Was soll ich den Deiner Meinung nach in dieser Zeile angeben?

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        #4
        AW: Gewerbesteuer

        Zitat von stuv51 Beitrag anzeigen
        Wenn ich die Zeile "Sonstiger Gewerbetreibender" lösche und nichts eintrage, erhalte ich wiederum ein Fehlerprotokoll. Unter den ganzen Einträgen unter Zeile 9 gibt es keinen "Einzelunternehmer". Was soll ich den Deiner Meinung nach in dieser Zeile angeben?
        Dieser Eintrag kann bleiben. Der Eintrag vom Verlust muss gelöscht werden. Ein in den Vorjahren festgestellter Verlust wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt.

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          #5
          AW: Gewerbesteuer

          Zitat von stuv51 Beitrag anzeigen
          Bei meinem Mandanten handelt es sich um einen Handwerker, für den ich unter Zeile 9 - Rechtsform "Sonstiger Einzelgewerbetreibender" eingegeben habe. In den Vorjahren konnte ich diese Verluste immer geltend machen, ohne das eine Fehlermeldung erschienen wäre. Die Daten konnten problemlos übermittelt werden.

          Was muss ich machen, damit ich die Daten senden kann?
          Und du hast schon immer für Deinen Mandanten mit MEL übermittelt?
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
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          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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            #6
            AW: Gewerbesteuer

            Hier noch ergänzend die Erläuterung zu Zeile 99, die beim geschilderten Sachverhalt auf keinen Fall zutrifft:

            Zu übernehmender vortragsfähiger Gewerbeverlust (§ 10a Satz 9 GewStG in Verbindung mit § 8 Absatz 8 KStG)

            Nicht ausgeglichene Gewerbeverluste einzelner gleichartiger Betriebe gewerblicher Art aus der Zeit vor einer Zusammenfassung im Sinne des § 4 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 KStG können auch bei dem zusammengefassten Betrieb gewerblicher Art abgezogen werden. Einzutragen sind die auf Erhebungszeiträume vor der Zusammenfassung entfallenden Gewerbeverluste der bisher einzelnen gleichartigen Betriebe gewerblicher Art.
            Zuletzt geändert von ; 25.08.2019, 14:46.

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              #7
              AW: Gewerbesteuer

              Danke an alle für die Hinweise.
              Ich lasse den Verlust einfach weg und hoffe, dass das Finanzamt den Verlustvortrag richtig berechnen wird. Ggf. kann ich ja immer noch Einspruch einlege.

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