Hallo,
zu dem Thema "Brille absetzen" habe ich auch noch eine Frage:
Bei dem "Fragezeichen" zu dem Feld Krankheitskosten (Anlage Außergewöhnliche Belastungen) steht dort dieser Text:
Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel können nur als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn ihre medizinische Notwendigkeit durch Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird.
Ich habe die Rechnung meiner Brille hier eingetragen. Meine Verordnung hierzu ist aus dem Jahr 2017 (ich habe mich 2 Jahre lang geweigert eine Gleitsichtbrille zu tragen).
Ist die Verordnung nun "zu alt", um die Rechnung für die Brille in 2019 absetzen zu können?
Vielen DANK für eine kurze Rückmeldung!
zu dem Thema "Brille absetzen" habe ich auch noch eine Frage:
Bei dem "Fragezeichen" zu dem Feld Krankheitskosten (Anlage Außergewöhnliche Belastungen) steht dort dieser Text:
Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel können nur als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn ihre medizinische Notwendigkeit durch Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird.
Ich habe die Rechnung meiner Brille hier eingetragen. Meine Verordnung hierzu ist aus dem Jahr 2017 (ich habe mich 2 Jahre lang geweigert eine Gleitsichtbrille zu tragen).
Ist die Verordnung nun "zu alt", um die Rechnung für die Brille in 2019 absetzen zu können?
Vielen DANK für eine kurze Rückmeldung!
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