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Brille absetzen / Verordnung

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    Brille absetzen / Verordnung

    Hallo,
    zu dem Thema "Brille absetzen" habe ich auch noch eine Frage:

    Bei dem "Fragezeichen" zu dem Feld Krankheitskosten (Anlage Außergewöhnliche Belastungen) steht dort dieser Text:
    Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel können nur als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden, wenn ihre medizinische Notwendigkeit durch Verordnung eines Arztes oder Heilpraktikers nachgewiesen wird.
    Ich habe die Rechnung meiner Brille hier eingetragen. Meine Verordnung hierzu ist aus dem Jahr 2017 (ich habe mich 2 Jahre lang geweigert eine Gleitsichtbrille zu tragen).
    Ist die Verordnung nun "zu alt", um die Rechnung für die Brille in 2019 absetzen zu können?

    Vielen DANK für eine kurze Rückmeldung!

    #2
    Am Alter des Brillenrezepts wird es wohl nicht scheitern, häufig wird aber die zumutbare Eigenbelastung nicht überschritten.

    Warum hast du die Frage zweimal gestellt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Grummel, den Doppelpost jetzt erst gesehen. Ich verstehe die Leute immer weniger ...
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        O.k. - dann versuche ich es einfach mal. Lt. der Seite www.smart-rechner.de komme ich über die zumutbare Belastung.
        "
        Warum ich die Frage 2 x gestellt habe? Ich bin neu hier - und war mir nicht sicher, ob meine erste Frage in dem Chat "Brille absetzen" auch gelesen wird. Ich hatte nach dem Absenden einen Moment gewartet, und weil der Eintrag nicht auf der ersten Seite erschien, habe ich einen neuen Beitrag erstellt.
        Da habe ich wohl nicht lange genug gewartet ;-))

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          #5
          Gelesen wird hier alles!

          Wenn es um das Jahr 2019 geht, müsste die Steuerberechnung von Mein ELSTER oder auch von ElsterFormular schon anzeigen, ob es sich auswirkt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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