Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gewinnbesteuerung von Kleinunternehmen (Einkommensteuer)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Gewinnbesteuerung von Kleinunternehmen (Einkommensteuer)

    Hallo Zusammen,

    ich bin erst seit Kurzem auf Elster. Ich habe nun zum ersten Mal versucht meine Steuer hier auf MEIN ELSTER zu erstellen.
    Nun ist mir aufgefallen wenn ich in der Anlage G meinen Gewinn eingebe, die Besteuerung des Betrages sehr heftig ausfällt.

    Eingabe Gewinn = 1303 € = 39 € Erstattung
    Eingabe Gewinn = 1 € = 605 € Erstattung

    Wie kann das sein?

    #2
    Hallo A.Recht,
    wenn du alles komplett hast und nur mit den beiden Zahlen jonglierst ist das durchaus möglich.

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      Du hast ja offensichtlich nicht nur Gewinneinkünfte. Der Gewinn wird auf deine anderen Einkünfte aufaddiert, was aufgrund des progressiven Steuertarifs

      zu einer entsprechend hohen Zusatzbelastung führt, wenn man nur die Differenz betrachtet. Keineswegs heftig, alles ganz normal !
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        OK... das ist ja übel... Ich glaube dann melde Ich mein Nebengewerbe wieder ab. Da hab Ich lieber meine Freizeit wieder... Danke

        43,5 % Steuern ist echt Scheiße wenn man bedenkt das Ich öffentlichen Einrichtungen geholfen hab 50 % Ihrer Instandhaltungskosten zu reduzieren. :-/

        Da schießt sich der Staat wiedermal ins eigene Knie...
        Zuletzt geändert von A.Recht; 29.01.2021, 13:17.

        Kommentar


          #5
          43,5 % Steuern ist echt Scheiße wenn man bedenkt das Ich öffenlichen Einrichtungen geholfen hab 50 % Ihrer Instandhaltungskosten zu reduzieren. :-/
          Das Einkommensteuerrecht enthält keine bzw. sehr wenig Belohnungselemente. Manche nebenberufliche Tätigkeiten für öffentliche Auftraggeber (Kassen)

          bleiben bis zu 2.700,00 € (neu: 3.000,00 €) im Jahr steuerfrei, aber keineswegs alle.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Ja, hab Ich auch gelesen. Für mich leider nicht zutreffend. Trotzdem Danke für den Hinweis. Dann fahr Ich wieder mehr mit dem Kajak umher... hihi

            Kommentar


              #7
              Zitat von A.Recht Beitrag anzeigen
              OK... das ist ja übel... Ich glaube dann melde Ich mein Nebengewerbe wieder ab. Da hab Ich lieber meine Freizeit wieder... Danke

              43,5 % Steuern ist echt Scheiße wenn man bedenkt das Ich öffentlichen Einrichtungen geholfen hab 50 % Ihrer Instandhaltungskosten zu reduzieren. :-/

              Da schießt sich der Staat wiedermal ins eigene Knie...
              Verstehe ich jetzt nicht wirklich: Bist Du weniger leistungsfähig als Jemand, der das Gleiche verdient, nur nicht beim Helfen öffentlicher Einrichtungen, sondern z.B. in der Waffenbranche ?
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar

              Lädt...
              X