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Eintrag in Anlage R ( Rentner )

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    Eintrag in Anlage R ( Rentner )

    Folgende Frage: Werden eigene Rente und Witwenrente in der Anlage R als eine Rente addiert oder wird jede einzelne erfasst als 1. Rente und als 2.Rente.
    Bei den KV und PV-Beiträgen werden diese ja addiert und in die Anlage Vorsorge eingetragen.

    #2
    Es ist jede Rente einzeln zu erfassen, in der Regel ist ja auch der Rentenbeginn unterschiedlich. Bei Hinterbliebenenrenten

    gibt es oft auch eine vorhergehende Rente. Dass man die KV- und PV-Beiträge bei Mein ELSTER addieren muss, liegt daran, dass

    der Eingabebereich in der Anlage Vorsorgeaufwand nicht dupliziert werden kann, einer der vielen Schwachpunkte der Webanwendung
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Antwort. Ich muß trotzdem nochmal nachhaken:
      Ich mache die Steuererklärungen für meine verstorbene Schwiegermutter nachtragend für die Jahre 2016 +2017 noch in Papierform.
      Da ich nun beide Renten getrennt eintragen muß, heißt das, die eigene Rente kommt in der Anlage R als 1. Rente ( 100 ) und
      die Witwenrente in die Spalte 2. Rente (150) mit den entsprechenden Rentenbeginn?
      Sehe ich das so richtig?

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        #4
        Hier handelt es sich um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung.

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Hier handelt es sich um ein Forum zur elektronischen Steuererklärung.
          Deshalb befassen wir uns nicht mit den amtlichen Papierformularen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Vor ein paar Jahren war dasselbe Forum für Papierdatenerfassung noch gut genug!

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              #7
              Zumindest waren Papierformat und elektronische Erfassung noch identisch.

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                #8
                Zumindest waren Papierformat und elektronische Erfassung noch identisch.
                Im wesentlichen, wenn du damit ElsterFormular meinst.

                Damit könntest du die Jahre 2016 bis 2019 durchaus noch erklären, damit kennen wir uns hier aus und könnten auch Ausfüllhilfe leisten.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Mir geht's ja um die ELSTER Formulare, und die konnte man hier mit Hilfe des Forums korrekt ausfüllen. Und auf die bezog sich auch meine obige Fragestellung.

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                    #10
                    Zitat von peter363 Beitrag anzeigen
                    Mir geht's ja um die ELSTER Formulare, und die konnte man hier mit Hilfe des Forums korrekt ausfüllen. Und auf die bezog sich auch meine obige Fragestellung.
                    Komisch, mir ist eigentlich so, als hättest du gefragt, wie man die Rente in das Papierformular einträgt. Auch wenn Elsterformular vom Design her sich an diesen orientiert hat, gab es da kleine aber feine Unterschiede.

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                      #11
                      Mir geht's ja um die ELSTER Formulare,
                      Im Beitrag #3 hast du aber geschrieben:

                      Ich mache die Steuererklärungen für meine verstorbene Schwiegermutter nachtragend für die Jahre 2016 +2017 noch in Papierform.
                      Wie man die Renten in der Webanwendung Mein ELSTER erfassen muss, steht in meinem Beitrag #2, Im Unterforum dafür hast du das Thema erstellt.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Dann war das ein Missverständnis meinerseits.

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                          #13
                          Zitat von peter363 Beitrag anzeigen
                          Dann war das ein Missverständnis meinerseits.
                          Was war ein Missverständnis? Das gewählte Unterforum?

                          Die Reihenfolge, in der die Renten in der Webanwendung oder bei ElsterFormular erfasst werden, spielt im Übrigen keine Rolle.

                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Es ist das falsche Unterforum.
                            Ich werde die beiden Rentenarten in der Anlage R mit dem entsprechenden Beginndaten nebeneinander erfassen.
                            Dann können die dazugehörenden Freibeträge ordentlich durch das FA ermittelt werden.
                            Vielen Dank nochmal für die Infos.

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                              #15
                              Dann können die dazugehörenden Freibeträge ordentlich durch das FA ermittelt werden.
                              Wenn der Rentenanpassungsbetrag nicht bekannt ist, wie das häufig leider der Fall ist und es bei Verstorbenen auch schwierig ist,

                              noch an die Daten zu kommen, muss man es in vielen Fällen ohnehin dem Finanzamt überlassen, den steuerfreien Rentenanteil zu berechnen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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