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    Steuervorauszahlung

    Hallo liebe Leute,
    ich sitze grad an meiner Steuererklärung für das letzte Jahr und hätte da zwei Fragen :
    1.Ich habe eine selbständige Tätigkeit ausgeführt für welche ich einen Gewinn von 1500 euro erwartet habe,habe allerdings nur 750 eingenommen .Ich kann in Anlage S aber nur den gewinn laut gesonderter Feststellung eintragen der ja nicht so hoch war.Wo kann ich eingeben das dieser Gewinn niedriger ist?Und kann ich die geleiste Vorauszahlung auch irgendwo eingeben?
    2.Für diese selbständige Tätigkeit hatte ich noch Aufwendungen für Material,wo kann ich diese angeben?

    Vielen Dank im voraus und Beste Grüße !

    #2
    Du musst deinen Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung -EÜR- ermitteln. Nur das Ergebnis trägst du in die Anlage S ein.

    Eine gesonderte Feststellungserklärung ist nur einzureichen, wenn du deine selbstständige Tätigkeit im Bezirk eines anderen Finanzamts ausgeübt hast.

    Geleistete Vorauszahlungen kann man nicht eintragen, die berücksichtigt das Finanzamt von amtswegen.

    Zu 2: In der EÜR erklärst du auch deine Betriebsausgaben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      wo kann ich bei Mein Elster für Steuererklärung 2020 Als Rentner Steuervorauszahlung eintragen

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        #4
        wo kann ich bei Mein Elster für Steuererklärung 2020 Als Rentner Steuervorauszahlung eintragen
        Geleistete Steuervorauszahlungen lassen sich bei Mein ELSTER bisher nicht eintragen. Entweder du rechnest extern mit

        oder du trägst die Vorauszahlungen als Lohnsteuer für 0,00 € Arbeitslohn in eine Anlage N ein. Die musst du aber vor der

        Übermittlung an das Finanzamt dann wieder löschen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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