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PV-Anlage 1. Jahr EÜR + Sonderabschreibung

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    PV-Anlage 1. Jahr EÜR + Sonderabschreibung

    Hallo zusammen,
    ich habe seit März 2020 eine PV-Anlage mit Batteriespeicher. Hauptsächlich zur Eigennutzung und Überschuss zum Einspeisen. Habe jeden Monat die Vorsteueranmeldung gemacht und im August nach Zahlung meiner Rechnung an die PV Firma auch die MwSt. der Kaufrechnung vom Finanzamt zurück bekommen. In den einzelnen Monaten habe ich von meinem Netzbetreiber die Abschlagszahlungen für die Stromeinspeisung erhalten, die aber eher Überschaubar sind. Ein Großteil des Stromes wird selbst genutzt und dafür die Umsatzsteuer abgerechnet.

    Leider bin ich kein wirklicher Profu mit Elster und dem Finanzwesen. Die Steuererklärung für 2020 als Jahresabschluß habe ich soweit erledigt. Ich hänge jetzt aber bei der EÜR, in der ich die entsprechenden Zahlen nicht so richtig zugeordnet bekommen. Ich habe also Einnahmen vom Netzbetreiber, die einmalige Rückzahlung der MwSt. aus der Kaufrechnung, die Kaufrechnung und möchte im 1. Jahr 20% Sonderabschreibung. Eigentlich nicht viele Zahlen, aber mir fehlt der Plan im Dokument

    #2
    Für das AfA-Thema musst du deiner EÜR zunächst die Anlage AVEÜR beifügen. Ob bei einer PV-Anlage eine Sonderabschreibung Sinn macht,

    weiß ich nicht. Bei welchen Einträgen bzw. Zeilen der EÜR hast du denn ein konkretes Problem ?

    Unterstützung gibt es hier: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...rg&c=n&d=x&t=x
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag: Die bayerische Ausfüllhilfe für die EÜR betrifft zwar das Jahr 2019, sollte aber für das Jahr 2020 bei den Zeilennummern auch noch passen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

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        #4
        Man sagte mir mal dass man im 1. Jahr die erhöhte Sonderabschreibung von ca. 20% benutzt, um die erhöhten "Einkommen" aus der Rückzahlung der Umsatzsteuer (Rechnung Anschaffung) zu kompensieren.

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          #5
          ... die erhöhte Sonderabschreibung von ca. 20% benutzt, um die erhöhten "Einkommen" aus der Rückzahlung der Umsatzsteuer (Rechnung Anschaffung) zu kompensieren.
          Das kann stimmen, das lässt sich ja leicht ausrechnen. Einfach zunächst weglassen und den Gewinn ablesen und dann mit Geltendmachung erneut ablesen.
          Zuletzt geändert von Charlie24; 31.01.2021, 20:42. Grund: Buchstabe fehlte
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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