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2. Lohnsteuerbescheinigung, kein 2. Eintrag unter Anlage Vorsorgeaufwand möglich

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    2. Lohnsteuerbescheinigung, kein 2. Eintrag unter Anlage Vorsorgeaufwand möglich

    Hallo zusammen,

    ich habe für 2020 noch eine weitere Lohnsteuerbescheinigung von meinem alten Arbeitgeber die ich gerne hinzufügen wollen würde.
    Alle Angaben den Lohn betreffend lassen sich problemlos unter "Angaben zum Arbeitslohn " hinzufügen. Allerdings kann ich keine 2. Angaben unter "Anlage Vorsorgeaufwand" eintragen. Allerdings muss ich doch auch hier die Zeilen 22-27 aus der Lohnsteuerbescheinigung angeben, oder nicht? Für die 1. Lohnsteuerbescheinigung funktioniert alles. Ich kann weitere Angaben hinzufügen, aber nur als Ehepartner oder Person B nicht zu mir, Zweitangaben zu meiner Person enden als Fehlermeldung. Mach ich etwas falsch?

    Lieben Dank schon einmal

    #2
    Das ist ein bekanntes Manko von Mein ELSTER. Du musst die Sozialversicherungsbeiträge extern addieren und die Summe aus deinen

    Lohnsteuerbescheinigungen eintragen. Nur beim Bescheinigungsabruf würde automatisch addiert, aber der funktioniert für 2020 derzeit nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank Charlie24.
      Das wäre mein 2. Ansatz gewesen, hab aber gedacht, dass das doch nicht die Lösung sein kann. Vielen Dank für die fixe Antwort. Dann mache ich mal weiter

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        #4
        ... hab aber gedacht, dass das doch nicht die Lösung sein kann
        Mit dem Gedanken bist du nicht allein. Ich habe das schon mehrfach kritisiert, aber das gehört zu den vielen Ungereimtheiten,

        mit denen den Nutzern der Webanwendung das schnelle Ausfüllen der Steuererklärung erschwert wird.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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