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    Homeoffice / Arbeitsmaterial / Wirtschaftgüter

    Hallo Zusammen,

    Ich arbeite seit März 2020 überwiegend im Homeoffice, (Kein Arbeitszimmer) dafür darf ich die Pauschale angeben das ist mir klar. Jedoch hatte ich einige Anschaffungen getätigt dafür das ich überhaupt arbeitsfähig war. Die kleine Beträge würde ich als geringwertige Güter erfassen.(Schreibtischlampe / Maus usw. / Kabel zum Verbinden 2 Bildschirm usw.) Allerdings verstehe ich nicht so recht den Unterschied zudem geringwertigem Wirtschaftsgut. Ich musste mir einen Laptop anschaffen da ich das Leihgerät zurück geben musste. Da der Preis unter 800€ lag darf ich den nun Komplett angeben? Was ist eine Sofortabschreibung?

    Danke fürs Lesen


    #2
    Da der Preis unter 800€ lag darf ich den nun Komplett angeben? Was ist eine Sofortabschreibung?
    Bei Nettoanschaffungskosten unter 800,00 € darfst du den Laptop ebenfalls als GWG behandeln und sofort abschreiben.

    Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter, die über mehrere Jahre nutzbar sind, müssen grundsätzlich über die übliche Nutzungdauer

    abgeschrieben werden. Als Werbungskosten darf nur die AfA angesetzt werden. Nutzungsdauer bei einem Laptop wären 36 Monate.

    Bei GWG darfst du im Jahr der Anschaffung dagegen 100% abschreiben, das nennt man dann Sofortabschreibung.

    Das hat jetzt aber mit Mein ELSTER nichts zu tun, das ist Steuerrecht und eigentlich kein Thema hier
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Dennoch Danke für die Info und die Antwort.
      Kann ich alles in einer Zeile bei den Werbungskosten erfassen? Oder alles einzeln? Danke

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        #4
        Kann ich alles in einer Zeile bei den Werbungskosten erfassen? Oder alles einzeln? Danke
        Kleinkram wie Maus und Co würde ich in einer Zeile aufsummieren, die teuren Anschaffungen einzeln auflisten.

        Du musst damit rechnen, das das Finanzamt bei dem Laptop von einem privaten Nutzungsanteil von 50% ausgeht,

        eine ausschließliche berufliche Nutzung muss glaubhaft gemacht werden. Auch das ist Steuerrecht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Wie soll ich das glaubhaft belegen.? Da man keine Belege mit schickt. Kann man ja auch nichts dazu schreiben. Es ist tatsächlich so das ich den zu 99% zu Arbeit nutze. Für privat habe ich einen Laptop der eben nicht die Voraussetzung für die Arbeit erfüllt hat. Alles andere mache ich am Handy.

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            #6
            Für privat habe ich einen Laptop der eben nicht die Voraussetzung für die Arbeit erfüllt hat
            Genau das teilst du dem Finanzamt mit ! In Mein ELSTER kann man auch Mitteilungen an das Finanzamt schicken.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Vielen lieben Dank

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