Anlage R

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  • Maxi91
    Neuer Benutzer
    • 02.02.2021
    • 1

    #1

    Anlage R

    Hallo zusammen,

    bislang habe ich meine Berufsunfähigkeitsrente mit dem Vertragsende (Stichtag) unter Anlage R eingegeben. Nunmehr endet aber die Zahlung bereits wegen Einstellung der Zahlung vorläufig. Gebe ich nun zur Ertragsanteilberechnung das „neue“ Datum der Zahlungseinstellung an oderdas alte Vertragsablaufsdatum?
    Und kann ich für das vorangegangene Jahr entsprechend einen Antrag stellen zur Neuberechnung?

    Vielen Dank vorab.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Nunmehr endet aber die Zahlung bereits wegen Einstellung der Zahlung vorläufig. Gebe ich nun zur Ertragsanteilberechnung das „neue“
    Datum der Zahlungseinstellung an oder das alte Vertragsablaufsdatum? Und kann ich für das vorangegangene Jahr entsprechend einen
    Antrag stellen zur Neuberechnung?
    Ich würde beides so machen. Mit der elektronischen Steuererklärung hat das aber nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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