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Home Office angeben?

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    Home Office angeben?

    Hallo liebe Community,

    wie gebe ich das Homeoffice richtig an, dass ich für 2020 für 155 Tage genutzt habe, richtig an? Anlage N -> 12 - Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer?

    Da ich in meinem Neubau wohne, in dem ein Büro vorgesehen ist, wäre das doch die richtige Stelle, oder?

    Aber: Die Medien haben diese 5€ Pauschale für einen Tage HO verbreitet. Wo gebe ich das an?

    Wisst ihr da mehr?

    #2
    Wenn du 2020 tatsächlich bereits ein häusliches Arbeitszimmer in deinem Neubau hattest, erklärst du dein Arbeitszimmer, eine Homeoffice-Pauschale

    gibst es dann nicht ! Wenn nicht, dann trägst du die Homeoffice-Pauschale 5,00 x 155 Tage, höchstens jedoch 600,00 € unter Weitere Werbungskosten ein.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo!

      Vielen Dank für die Information. Da tatsächlich seit Fertigstellung des Neubaus im Jahr 2019 ein Büro aka "häusliches Arbeitszimmer" vorgesehen war und ich dies dementsprechend seit 2019 nutzen kann und seit März 2020 mehr oder weniger angewiesen dieses beruflich innerhalb meiner Festanstellung bei einer Firma zu nutzen, trifft auf mich dann wohl eher der Punkt 12 - Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer zu.

      Nun frage ich mich jedoch, welche Punkte ich von diesem Ausklappmenü benutzen darf und wie diese berechnet werden!

      Könnt ihr mir hier unter die Arme greifen und vielleicht passende Beispiel-Berechnungen zeigen?

      Edit:

      Hier habe ich eine Beispielberechnung gesehen: https://www.steuertipps.de/beruf-job...lich-absetzbar

      Diese Seite schreibt von einer "Grundfläche" des Einfamilienhauses. Was ist damit gemeint? Die gesamte begehbare Fläche, also in meinem Fall Keller, EG und OG oder nur die Grundfläche auf dem ab dem Keller das Haus aufgebaut ist? Laut der Formel ist genau der Faktor das entscheidende was ich bzgl. dem "häuslichen Arbeitszimmer" angeben kann!
      Zuletzt geändert von bandchef; 03.02.2021, 13:48.

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        #4
        Das Dropdown-Menü enthält alle wichtigen Positionen, für dich ist natürlich die anteilige Gebäude-AfA relevant und nicht die anteilige Miete.

        Man muss bei den Gebäudekosten zunächst die Anteile nach Wohnflächen ermitteln, in deinem Fall dann auch noch den zeitlichen Anteil ab März 2020.

        Das Finanzamt will die Positionen einzeln erklärt haben. Mehr als 1.250,00 € werden in deinem Fall wohl nicht anerkannt, es sei denn, du warst ab März

        nie mehr am Firmenarbeitsplatz. Das Ganze ist ein wenig Rechenarbeit. Wenn du die Gebäudeherstellungskosten kennst, ist es aber nicht so schlimm.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          es sei denn, du warst ab März nie mehr am Firmenarbeitsplatz.
          Ich war vom 17.3.2020 bis zum 31.12.2020 nur an 7 Tagen im Büro. Wie rechnet man diesen zeitlichen Faktor da mit ein? Welche Formal nutzt man da?


          Ich hab's mal grob überschlagen: Da ich natürlich in der Tat die Gebäudeherstellungskosten kenne, komme ich alleine mit der Gebäudeabschreibung schon weit über die 1250€ drüber; und da wurden nun noch nicht mal die anteiligen Kosten für Wasser, Strom, Heizung, Müll usw. usf. mit eingerechnet.

          Verstehen sich die 1250€ wie die Deckelung bei der HomeOffice-Pauschale (die da ja 600€ beträgt)?

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            #6
            Verstehen sich die 1250€ wie die Deckelung bei der HomeOffice-Pauschale (die da ja 600€ beträgt)?
            Beim häuslichen Arbeitszimmer ist es etwas komplizierter. Die gesetzliche Regelung lautet sinngemäß bzw. wörtlich derzeit so:

            Die folgenden Werbungskosten dürfen die Einkünfte nicht mindern:
            Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung. 2Dies gilt nicht, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. 3In diesem Fall wird die Höhe der abziehbaren Aufwendungen auf 1 250 Euro begrenzt; die Beschränkung
            der Höhe nach gilt nicht, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
            4Liegt kein häusliches Arbeitszimmer vor oder wird auf einen Abzug der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach den Sätzen 2 und 3 verzichtet, kann der Steuerpflichtige für jeden Kalendertag, an dem er seine betriebliche oder berufliche Tätigkeit ausschließlich in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene Betätigungsstätte aufsucht, für seine gesamte betriebliche und berufliche Betätigung einen Betrag von 5 Euro abziehen, höchstens 600 Euro im Wirtschafts- oder Kalenderjahr;


            Die 7 Tage könntest du doch beim Zeitanteil berücksichtigen, dann rechnest du eben vom 24.03. - 31.12.2020. Möglicherweise interessiert das aber niemand so
            ganz genau. Die nur 7 Tage sind eher für die Frage von Bedeutung, ob dein Arbeitszimmer seit März den Mittelpunkt deiner gesamten betrieblichen und
            beruflichen Betätigung bildet.

            Letztlich sind das alles Fragen, die dein Finanzamt beurteilen und entscheiden muss.
            Zuletzt geändert von Charlie24; 03.02.2021, 14:37.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
              4.[/B]
              Liegt dann vom 17.3. bis 31.12.2020 der Mittelpunkt der beruflichen Betätigung in meinem häuslichen Arbeitszimmer (die 7 Tage dann mal ausgeklammert)? Wie groß sind die Chancen, dass das Finanzamt, dass so sieht?

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                #8
                Die Chancen liegen bei 23 %.

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                  #9
                  Wie groß sind die Chancen, dass das Finanzamt, dass so sieht?
                  Das kann ich dir beim besten Willen nicht sagen. Ich weiß auch nicht, ob es zu dem Thema bereits interne Verfügungen der Finanzverwaltung gibt

                  oder noch geben wird. Das ist ja zum Großteil Neuland und zwar auch für die Finanzämter.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
                    Liegt dann vom 17.3. bis 31.12.2020 der Mittelpunkt der beruflichen Betätigung in meinem häuslichen Arbeitszimmer (die 7 Tage dann mal ausgeklammert)? Wie groß sind die Chancen, dass das Finanzamt, dass so sieht?

                    Und nochmal eine Frage: Wie berechnen ich den zeitlichen Anteil der Gebäudeherstellungskosten bezogen auf das Arbeitszimmer?

                    Beispiel: 16m2/210m2 * 100 = 7,62% Wenn ich nun bspw. von 300000€ Gebäudekosten ausgehe könnte ich quasi für das gesamte Jahr 2020 300000€*0,00762=2286€ für die "anteilige Gebäudeabschreibung" angeben.

                    Wenn ich jetzt nun sage, dass ich für 365 Tage 2286€ ansetze könnte ich also für 149 HO-Tage: 2286€/365*149=933,19€ angeben?

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                      #11
                      Deine AfA-Berechnung ist so natürlich nicht richtig ! Die Jahres-AfA bei 300.000,00 € Herstellungskosten beträgt 2%, das sind insgesamt 6.000 €.

                      Auf dein Arbeitszimmer entfallen davon 457,20 €, das ist der Jahreswert. Den Zeitanteil habe ich jetzt nicht nachgerechnet, das geht aber nicht

                      nach Arbeitstagen, sondern nach Zeiträumen, also vom 17.03.2020 - 31.12.2020.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Vielen Dank!

                        Kannst du mir dann erklären wie du mit den genannten Daten (300000€, 16m2) auf die 457,20€ kommst, Oder zumindest einen weiterführenden Link/Erklärung geben?

                        Da wäre mir sehr geholfen! Danke.

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                          #13
                          Kannst du mir dann erklären wie du mit den genannten Daten (300000€, 16m2) auf die 457,20€ kommst
                          Du hast den Anteil des Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche mit 7,62% angegeben, was bei 16 m² zu 210 m² ja auch (fast) stimmt.

                          Wenn ich von der Jahres-AfA von 6.000,00 € ( 2% von 300.000,00 €) anteilig 7,62 % rechne, sind das auf das gesamte Jahr 457,20 €,

                          ganz genau wären es 457,14 €, aber ich habe mit deiner Prozentangabe mit 2 Dezimalstellen gerechnet.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Ein paar Fragen habe ich noch, dann glaub ich, hab ich es verstanden:

                            Die von dir genannten 2% die mit der Gebäudeherstellung verrechnet werden ist ein Wert der vorgegeben ist? Oder wo kommt der her?

                            Wie ist die anteilige Berechnung auf den Zeitraum in dem ich im HomeOffice war durchzuführen? Wie geht das?

                            anteilige Bürofläche = 16m2/210m2*100 = 7,62%.

                            anteiliges Jahres-Afa = 300.000,00€ *0,02 = 6000,00€

                            anteilige für das Büro für das gesamte Jahr 2020 = 6000,00€ * 0,0762 = 457,20€

                            Aber da ich ja nicht das gesamte Jahr das Büro in meinem Haus genutzt habe, muss ich das ja irgendwie noch auf den Zeitbereich vom 17.3. bis 31.12.2020 anteilig berechnen!

                            Kann man da jetzt nicht einfach sagen, dass 457,20€ bei 365 Tagen => 457,20€/365 Tage = 1,25€/Tag und diesen Betrag nun auf die Anzahl aller HO-Tage hochrechnen? Als bspw.: 1,25€/Tag * 138Tage = 172,86€

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                              #15
                              Die von dir genannten 2% die mit der Gebäudeherstellung verrechnet werden ist ein Wert der vorgegeben ist? Oder wo kommt der her?
                              Das ist der vorgegebene lineare AfA-Satz für nach 1925 errichtete Wohngebäude, die werden nämlich über 50 Jahre abgeschrieben

                              muss ich das ja irgendwie noch auf den Zeitbereich vom 17.3. bis 31.12.2020 anteilig berechnen!
                              Aber das ist doch einfach! Es handelt sich um einen Zeitraum von 290 Tagen, die Wochenenden und den Urlaub muss man da m. E.

                              nicht herausrechnen. Also: 457,20 € / 365 Tage * 290 Tage = 363,25 €.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

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