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höhenverstellbarer Schreibtisch privat gekauft zur Nutzung beim Arbeitgeber

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    höhenverstellbarer Schreibtisch privat gekauft zur Nutzung beim Arbeitgeber

    Hallo zusammen,

    ich hätte da eine Frage zu den Werbungskosten.
    Ich habe mir einen höhenverstellbaren Schreibtisch privat gekauft.
    Diesen möchte ich an meinem Arbeitsplatz bei meinem Arbeitgeber verwenden.

    Kann ich den Nettobetrag als Werbungskosten angeben, oder gilt das nur bei Nutzung im Homeoffice?

    Vielen Dank im Voraus.

    Gruß
    Florian

    #2
    Werbungskosten sind in § 9 Einkommensteuergesetz geregelt.

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      #3
      Warum nur den Nettobetrag?

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        #4
        Da habe ich mich vertan ich meine natürlich Brutto.
        Aus dem § 9 werde ich aber auch nicht ganz schlau.
        Und überall wo ich etwas zu dem Thema lese, steht nur etwas vom Homeoffice.

        Und darum bin ich jetzt unschlüssig, ob das jetzt beudet:
        A: Ich kann den Schreibtisch nicht als Werbungskosten angeben
        B: Ich kann Ihn angeben, da es egal ist ob ich den Schreibtisch im Homeoffice, oder an der Arbeitstätte meines AG verwende

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          #5
          Das Forum hier ist kein Ersatz für den Steuerberater,
          da steuerliche Beratung hier (und eigentlich auch sonst) nicht erlaubt ist.

          Aber es gibt auch allgemeine Quellen, die nicht auf einen speziellen Sachverhalt eingehen.

          Hier ein Link, der meines Erachtens relativ gut ist:

          https://www.finanztip.de/arbeitsmittel/

          Zuletzt geändert von XaverWdg; 03.02.2021, 23:12.

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            #6
            Entschuldigung dann hatte ich das hier falsch interpretiert.
            Dann lese ich mich da einmal ein und sage vielen Dank.

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