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Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ist nicht auffindbar

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    Zeile 28 der Lohnsteuerbescheinigung ist nicht auffindbar

    Schönen guten Tag,

    ich kann in Mein ELSTER leider nicht die Zeile 28 meiner Lohnsteuerbescheinigung in Anlage N eintragen (Beiträge zur privaten KV). Fehlt das Feld oder ist die Angabe obsolet?

    #2
    Die Zeile 28 ist nur eine Rechengröße für Dich, ob Du zur Erklärungsabgabe verpflichtet bist, falls Du es nicht aus anderen Gründen bist.

    Der Wert ist ein pauschaler Betrag im Rahmen des Lohnsteuerabzugs, im Rahmen der Einkommensteuererklärung werden aber die tatsächlichen Beträge erklärt, d.h. der Wert aus Zeile 28 hat in der Steuererklärung nichts zu suchen.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Vielen Dank. Mir war nicht bewusst, dass aus dem Betrag ggf. eine Verpflichtung zur Abgabe besteht. Ab welchem Betrag bin ich denn verpflichtet eine Erklärung abzugeben? In Zeile 28 ist ein Betrag von knapp 2.410 Euro eingetragen bei einem Bruttoarbeitslohn von 35.284 Euro.

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        #4
        Zitat von 969596 Beitrag anzeigen
        Ab welchem Betrag bin ich denn verpflichtet eine Erklärung abzugeben?
        Es gibt keinen Betrag in Zeile 28, ab dem man zur Abgabe verpflichtet ist.Zeile 28 enthält (*) den Betrag, der vom AG für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt wurde. Die Abgabepflicht besteht dann, wenn dieser Betrag höher ist als die tatsächlichen Aufwendungen.

        In der Praxis ist dieser Betrag dann zu hoch, wenn die Mindestvorsorgepauschale von 12% (max. 1900€) berücksichtigt wird, was bei eher niedrigen Einkommen im Fall der GKV oder sehr günstigen Tarifen bei der PKV zu viel sein kann. Ein in Zeile 28 ausgewiesener Betrag von 2400€ kann jedoch nicht aus der Mindestvorsorgepauschale kommen.

        (*) Wenn sie denn überhaupt auszufüllen ist. Lt. Ausfüllanleitung zur LStB trifft sie nur für den Basisbeitrag zur PKV oder die Mindestvorsorgepauschale zu. Bei einem gesetzlich Versicherten, bei dem die Mindestvorsorgepauschale nicht zutrifft, hat sie leer zu bleiben (bei einem gesetzlich Versicherten darf der Eintrag 2400€ somit nicht vorkommen), da sie für die Steuerberechnung nicht von Belang ist, schadet sie aber nicht, außer dass sie beim Empfänger zu Verwirrung führt.
        Zuletzt geändert von multi; 04.02.2021, 10:53.

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          #5
          Die Abgabepflicht besteht dann, wenn dieser Betrag höher ist als die tatsächlichen Aufwendungen.
          und der im Kalenderjahr insgesamt erzielte Arbeitslohn 12 250 Euro übersteigt, oder bei Ehegatten, die die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 erfüllen,

          der im Kalenderjahr von den Ehegatten insgesamt erzielte Arbeitslohn 23 350 Euro übersteigt.

          Die in der Praxis häufigsten Fälle sind Beamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge oder Beamtenanwärter mit Beihilfeanspruch
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            ... und die Fälle, in denen die gesetzliche oder private Krankenversicherung Beitragserstattungen o.ä. ähnliches getätigt hat und ansonsten wenige oder gar keine sonstigen Versicherungen bestanden.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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