Einsatzwechseltätigkeit

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  • madafloh
    Neuer Benutzer
    • 04.02.2021
    • 4

    #1

    Einsatzwechseltätigkeit

    Ich benötige dringend hilfe, ich habe das erstemal einen einsatzwechseltätigkeit s bescheinigung bekommen. Bestätigung über 203 tage länger als 8 std von zuhause abwesend. Eine Steuerfreie erstattung seitens des Arbeitgebers erfolgte nicht -

    wo muss ich nun was eintragen , sorry aber bin kurz vorm verweifeln . lg annette
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Verpflegungsmehraufwand bei Auswärtstätigkeit ist in der Anlage N unter Werbungskosten zu erklären. In der Regel reicht es,

    die Anzahl der Tage anzugeben, zumindest bei einer Auswärtstätigkeit im Inland.

    Womit du deine Erklärung erstellst, hast du nicht verraten, mit Allgemein und Projekt sicher nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • madafloh
      Neuer Benutzer
      • 04.02.2021
      • 4

      #3
      zuerst vielen dank für die schnelle Antwort . Ich erstelle das erstema,l mit Mein Elster . Zuvor immer mit Elster Formular . Ich weis nicht ob ich langsam alt werde,oder das Mein Elster um vieles komplizierter ist als das Formuar


      so nun habe ich auch mitbekommen , das ich im falschen themenbereich bin. sorry habt etwas nachsicht . Kann ich den TRad verschieben ? oder muss ich löschen und neu Anfragen .
      Zuletzt geändert von madafloh; 04.02.2021, 16:57.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Zuvor immer mit Elster Formular . Ich weis nicht ob ich langsam alt werde,oder das Mein Elster um vieles komplizierter ist als das Formuar
        Es ist im ersten Moment sicher deutlich unübersichtlicher, aber es ist nach wie vor alles da. Man muss allerdings mehr blättern.

        Die Zeilennummern der Anlage N wurden 2020 teilweise geändert. Der Verpflegungsmehraufwand ist ab Zeile 67 der Anlage N zu erklären.

        Bei Mein ELSTER ist das die Seite 16 der Anlage N.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          Ich habe das Thema schon verschoben, du musst da nichts machen, kannst du auch nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          • madafloh
            Neuer Benutzer
            • 04.02.2021
            • 4

            #6
            danke dafür ;-))

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            • madafloh
              Neuer Benutzer
              • 04.02.2021
              • 4

              #7
              charlie 24 , ich bin echt nicht doof , naja glaubte ich bis heute . Anlage N endet bei mir mit zeile 57 Steuerfreier Ersatz eine seite weiter kommt dann zeile 87 Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung
              .So nun gleich die nächste frage ,sollte ich es endlich iwann finden wie muss ich das eintragen ?


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              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45932

                #8
                Der Aufbau der Anlage N sieht in Mein ELSTER so aus, wie nachstehend abgebildet. Den Navigationsbereich links musst eventuell erst aufklappen.

                Gliederung_WK.JPG
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45932

                  #9
                  Anlage N endet bei mir mit zeile 57
                  Eine Zeile 57 gibt es in der Anlage N im Jahr 2020 nicht. Im Jahr 2019 waren in die Zeile 57 die steuerfreien Arbeitgebererstattungen einzutragen.

                  Solche hast du ja nicht erhalten.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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