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Verlustvortrag Zweitstudium

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    Verlustvortrag Zweitstudium

    Hallo!
    Ich habe zum ersten mal in meinem Leben eine Steuerklärung gemacht, in Form eines Verlustvortrags für die letzten Jahre meines Zweitstudiums. Nun habe ich die Mitteilung bekommen, dass die Bescheide elektronisch abrufbar sind.
    Es steht nirgends, dass der Verlustvortrag angenommen ist. In dem Dokument "Vergleich über erklärte Daten/Bescheiddaten" stimmen die Zahlen aber überein.
    Dazu habe ich ein paar Fragen:
    1. Interpretiere ich richtig, dass das bedeutet, dass es genauso angenommen wurde, wie ich es angegeben habe?
    2. Fehlt noch eine offizielle Annahme des Verlustvortrags, oder ist der somit genehmigt? (Habe elektonische Übermittlung angegeben, deshalb denke ich eigentlich, dass auch nichts mehr per Post kommt...?)
    3. Ich fange dieses Jahr zu arbeiten an. Wird das dann automatisch mit dem Verlustvortrag verrechnet, oder muss ich das dieses Jahr dann in der Steuererklärung angeben?
    4. Muss ich sonst noch etwas tun, oder jetzt einfach abwarten?

    Vielen Dank für Eure Hilfe!!
    Glg! Franzi

    #2
    Interpretiere ich richtig, dass das bedeutet, dass es genauso angenommen wurde, wie ich es angegeben habe?
    So lässt sich das interpretieren.

    Ich glaube nicht, das der gesonderte Verlustfeststellungsbescheid bereits elektronisch zugestellt werden kann, der kommt m. E. mit der Post.

    Ein Verlust wird nur festgestellt, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ war.

    Man kann die Feststellung eines Verlusts im Vorjahr in der Einkommensteuererklärung angeben und zwar in der Anlage Sonstiges, zwingend ist das nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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