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Offiziell überhaupt nicht. Wenn du sie wegen der tatsächlichen Nachzahlung oder Erstattung in der Steuerberechnung haben willst,
müsstest du die Vorauszahlungen in der Anlage N in einer Lohnsteuerbescheinigung mit Arbeitslohn 0,00 erfassen.
Die muss aber vor der Übermittlung natürlich wieder gelöscht werden !
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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