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Ich bin geschieden und meine Tochter wird nun 18 Jahre alt. Sie bekommt nun das Kindergeld und ich zahle ihr Unterhalt. Wo kann ich diesen Unterhalt eintragen?
Danke.
Solange es einen Anspruch auf Kindergeld gibt, fügst du deiner Steuererklärung natürlich weiterhin die Anlage Kind bei.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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