Zitat von HEPHHEPH
					
						
						
							
							
							
							
								
								
								
								
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 Sicher, du kannst sie ja auch abrufen, ohne die Erklärung überhaupt zu öffnen. Einfach über Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten >Kann ich die Bescheinigungen also auch nur abspeichern, ohne das sie automatisch in die Erklärung übernommen werden?
 
 > Meine Bescheinigungen das Jahr auswählen, dann noch den Abrufcode eingeben und dann abrufen. Man kann jede Bescheinigung einzeln als PDF
 
 bzw. HTML oder alle zusammen als ZIP-Archiv downloaden. Voraussetzung ist natürlich, dass der Bescheinigungsabruf eingerichtet ist oder wird.
 
 Der Abruf für 2020 ist aktuell allerdings gestört !Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Nein, ich gebe es offen zu, höre ich zum ersten Mal und verstehe ich auch nicht.Zitat von multi Beitrag anzeigen
 Falls es noch nicht angekommen ist, das musst du erst 2022 wissen.
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 Danke, werde ich versuchen wenn es wieder geht.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenSicher, du kannst sie ja auch abrufen, ohne die Erklärung überhaupt zu öffnen. Einfach über Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten >
 
 > Meine Bescheinigungen das Jahr auswählen, dann noch den Abrufcode eingeben und dann abrufen. Man kann jede Bescheinigung einzeln als PDF
 
 bzw. HTML oder alle zusammen als ZIP-Archiv downloaden. Voraussetzung ist natürlich, dass der Bescheinigungsabruf eingerichtet ist oder wird.
 
 Der Abruf für 2020 ist aktuell allerdings gestört !
 Ich muss nachher mal schauen, hab für mich den Abruf glaube ich vor einem Jahr mal beantragt. Für meine Frau glaube ich nicht.
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 Das kannst du über Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen beantragen.Für meine Frau glaube ich nicht.
 Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Es ist egal, für welches Jahr die Erstattung ist, sondern in welchem Jahr sie fließt. Wenn dir die Kasse im April 21 mitteilt, dass du für 20 eine Erstattung bekommst und diese 21 auszahlt, kommt sie in die Erklärung 21.Zitat von HEPHHEPH Beitrag anzeigen
 Nein, ich gebe es offen zu, höre ich zum ersten Mal und verstehe ich auch nicht.
 Was in die Erklärung 20 kommt, darfst du jetzt selber überlegen.
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 Danke, nun hab sogar ich das verstanden.
 Somit kann mir ja eigentlich die Bescheinigung der Aok aktuell völlig schnuppe sein. Denn ich trage ja in die Erklärung 2020 die Summe ein welche auf der im vergangenen April erhaltenen Bescheinigung steht. Wieder was gelernt....und ich dachte das ich im groben mittlerweile das meiste verstanden hatte. Aber im zweiten Jahr wird man mir hoffentlich noch verzeihen:-)
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